Entwurf Teilplan Energie - Verfahren eingestellt
Auf Grundlage des Entwurfes für den Sachlichen Teilplan „Energie“ hatte der Regionalrat mit Beschluss vom 03. Juli 2014 das Erarbeitungsverfahren eingeleitet und damit den Regionalplanentwurf für das Beteiligungsverfahren freigegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgte parallel zur Beteiligung der Verfahrensbeteiligten („Träger öffentlicher Belange und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz“) zwischen dem 22. August 2014 und dem 22. Dezember 2014. Insgesamt wurden rund 20.000 Stellungnahmen von etwa 6.000 Personen/Institutionen abgegeben.
In der darauffolgenden Zeit lag der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit in der Auswertung der Stellungnahmen sowie der konzeptionellen Weiterentwicklung des Planentwurfes. Ein erster Vorschlag hierzu wurde dem Regionalrat im September 2016 vorgestellt. In der Dezembersitzung 2016 formulierte der Regionalrat weitere Anforderungen an eine Überarbeitung des Regionalplanentwurfes und setzte eine begleitende Steuerungsgruppe ein. Weitere konzeptionelle Vorschläge zur Überarbeitung des Entwurfes wurden in der Steuerungsgruppesitzung im April 2017 zur Diskussion gestellt.
Mit Schreiben vom 28. April 2017 hat die CDU-Fraktion des Regionalrates Arnsberg die Einstellung des Regionalplanverfahrens zum Sachlichen Teilplan „Energie“ beantragt. Dieser Antrag wurde in der Regionalratssitzung vom 06. Juli 2017 mehrheitlich verabschiedet. Damit hat der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss vom 03. Juli 2014 zum Sachlichen Teilplan „Energie“ aufgehoben, das Verfahren für den Sachlichen Teilplan „Energie“ wurde eingestellt.
Somit sind im Rahmen kommunaler Planverfahren zur Steuerung des Ausbaus der Windenergienutzung auf Grundlage des § 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch derzeit in Bezug auf die Regionalplanung ausschließlich die Festlegungen (textlich und zeichnerisch) der räumlichen Teilabschnitte sowie deren Änderungsverfahren zu berücksichtigen bzw. zu beachten.
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