Bezirksregierung
Arnsberg

Änderungsverfahren für den Regionalplan

Die Regionalplan-Änderungen erhalten erst nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde ihre Rechtskraft.

Gebietskarte Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein

1. Änderung

Stadt / Gemeinde Freudenberg
Inhalt der Änderung Erweiterung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzung
Verfahrensstand rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 10.04.2015
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen

Erarbeitungsbeschluss:   
27.09.2012 
 
Öffentliche Bekanntmachung: 
06.10.2012
 
Beteiligungsverfahren:    
22.10.2012 bis 22.12.2012
 
Aufstellungsbeschluss:
01.10.2013
 
Einwendungen der Landesplanungsbehörde:
03.01.2014
 
Beschluss des Regionalrates:
19.03.2014
 
Beschluss des Regionalrates:
03.07.2014
Mitteilung 
Gutachten Baumeister 
Gutachten Schink
 
Erneuter Aufstellungsbeschluss:
03.12.2014 
 
Bekanntmachung:    
10.04.2015 

 

2. Änderung

Stadt / Gemeinde Olpe
Inhalt der Änderung Neudarstellungen von Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)
Verfahrensstand Rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 23.05.2014
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen

Erarbeitungsbeschluss:
04.07.2013 
  
Öffentliche Bekanntmachung:
13.07.2013 
 
Beteiligungsverfahren:
29.07.2013 bis 29.08.2013
 
Aufstellungsbeschluss:
12.12.2013
 
Bekanntmachung: 
23.05.2014 

3. Änderung

Stadt / Gemeinde Attendorn, Finnentrop
Inhalt der Änderung Festlegung zweier Vorbehaltsgebiete für die Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken
Verfahrensstand Verfahren eingestellt mit Beschluss vom 06.07.2017
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen

Erarbeitungsbeschluss:
03.07.2014
 
Öffentliche Bekanntmachung:
02.08.2014
 
Beteiligungsverfahren:
22.08.2014 bis 22.12.2014
 
Einstellungsbeschluss:
06.07.2017

Entwurf der Regionalplanänderung 
Planbegründung 
Projektbeschreibung Sorpeberg-Glinge 
Gemeinsamer Umweltbericht (Teilplan Energie)

4. Änderung

Stadt / Gemeinde Lennestadt
Inhalt der Änderung Darstellung eines Freiraumbereiches für zweckgebundene Nutzungen (Standort für Regenerative Energiegewinnung - Freiflächensolarenergieanlage -) sowie Aufhebung eines "Bereichs für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung" (BSLE)
Verfahrensstand rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 20.07.2017 
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen

Erarbeitungsbeschluss:
16.06.2016
 
Öffentliche Bekanntmachung:
25.06.2016
 
Beteiligungsverfahren:
11.07.2016 bis 12.09.2016
 
Aufstellungsbeschluss:
30.03.2017
 
Bekanntmachung: 
20.07.2017

Änderungsbereich der zeichnerischen Festlegung 
Begründung 
Umweltbericht 
Raumverträglichkeitsprüfung 

5. Änderung

Stadt / Gemeinde Siegen
Inhalt der Änderung Darstellung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) „Martinshardt II“ im Flächentausch mit dem bestehende GIB „Faule Birke“, der entsprechend den aktuellen Nutzungen wieder als Waldreich sowie Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt wird, überlagert mit der Funktion „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE).
Verfahrensstand rechtswirksam mit Bekanntmachung im GV.NRW vom 24.11.2017
Verfahrensschritte und zugehörige Planungsunterlagen

Erarbeitungsbeschluss:
29.09.2016
 
Öffentliche Bekanntmachung:
08.10.2016
 
Beteiligungsverfahren:
24.10.2016 bis 27.12.2016
 
Aufstellungsbeschluss:
06.07.2017
 
Bekanntmachung:
24.11.2017

Änderungsbereiche der zeichnerischen Festlegung
Planbegründung 
Umweltbericht 
Weitere Verfahrensunterlagen 

Abkürzungen:

GV.NRW                Gesetz- und Verordnungsblatt NRW