15. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis in der Gemeinde Lippetal
Inhalt der Planänderung
Die Gemeinde Lippetal hat mit Datum vom 03. Dezember 2021 einen Antrag auf Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis gestellt. Ihr stehen Wohnbauflächen nur noch in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Durch eine vorausschauende Bauleitplanung soll für den absehbaren Wohnbauflächenbedarf ein ausreichendes Angebot im Flächennutzungsplan gesichert werden. Die erforderlichen Wohnbauflächen sind nicht mehr aus den vorhandenen Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) des rechtswirksamen Regionalplans zu entwickeln bzw. stehen nicht zur Verfügung. Daher sind zwei Erweiterungen bzw. eine Rücknahme von ASB erforderlich.
Gegenstand der geplanten Änderung ist:
- die Erweiterung des ASB im Süden des Ortsteil Hovestadt, zwischen Friedhof und Nordwalder Straße, um ca. 3 ha; der rechtskräftige Regionalplan legt hier Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) fest;
- die Erweiterung des ASB im Norden des Ortsteils Lippborg um ca. 7 ha; der rechtskräftige Regionalplan legt hier AFAB fest, der im Süden des Erweiterungsbereichs mit der Funktion Überschwemmungsbereich überlagert wird;
- die Rücknahme des ASB im Norden des Ortsteils Oestinghausen um ca. 3 ha und Festlegung als AFAB.

Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wird die beabsichtigte Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Im formalen Aufstellungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes (gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG). Nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrates sowie der Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG wird hierzu Gelegenheit bestehen.
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