Bezirksregierung
Arnsberg

18. Änderung des Regionalplanes Arnsberg - Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis in der Stadt Brilon

Inhalt der Planänderung

Die Stadt Brilon hat in Zusammenarbeit mit der Schröder & Partner Brilon GbR mit Datum vom 21.04.2023 einen Antrag auf Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis gestellt. Anlass ist die geplante umfängliche städtebauliche Neuordnung der ehemaligen Industrieflächen der Nolte Küchen GmbH & Co. KG (Nolte-Gelände). Auf den stadtzentrumsnahen Flächen soll das sogenannte „Gleisbogen-Quartier“ mit diversen städtischen Wohnformen sowie anderem, nicht störendem Gewerbe entstehen. Im rechtswirksamen Regionalplan ist hier ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festgelegt. Der festgelegte GIB steht der beabsichtigten überwiegend wohnbaulichen Entwicklung entgegen. Daher wird die Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) im Regionalplan beabsichtigt.

Bei Betrachtung des gesamten Bereiches unterhalb des Gleisbogens (Güterstecke z. B. für die Firma EGGER Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co. KG) sind für weitere Teile des GIB ein Funktionsverlust zu registrieren. Daher soll im Rahmen der avisierten Regionalplanänderung zur Herstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine über das Gleisbogen-Quartier hinausgehende Festlegung von ASB erfolgen (Änderungsbereich 1).

Gleichzeitig sind im Bereich Burhagen / Kalvarienberg eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten des ASB lokalisiert worden. Im Zusammenhang mit den bestehenden Überhangen an Wohnbauflächen soll daher dieser Bereich zukünftig als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) festgelegt werden (Änderungsbereich 2).

Gegenstand der geplanten Änderung (siehe Abbildung) ist somit:

  • die Änderung von GIB in ASB (ca. 23 ha) im Bereich des Gleisbogens

sowie

  • die Änderung von ASB in AFAB im Bereich Burhagen / Kalverienberg (ca. 8 ha).

Eine Erweiterung ist nicht vorgesehen.

Webkarte zur 18. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wird die beabsichtigte Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Im formellen Aufstellungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes (gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG). Nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrates sowie der Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG wird hierzu Gelegenheit bestehen. Informationen zum Verfahrensstand sind auch jederzeit einsehbar auf der Seite zu den Änderungsverfahren für den Regionalplan.