Bezirksregierung
Arnsberg

Änderungsverfahren für den Regionalplan

Die Regionalplan-Änderungen erhalten erst nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde ihre Rechtswirksamkeit.

Diese Webkarte stellt den Teilplan "Märkischer Kreis – Kreis Olpe – Kreis Siegen-Wittgenstein" des Regionalplanes Arnsberg und deren Änderungsverfahren dar.

Der Regionalplan wird zwischen den Maßstäben 1:250.000 bis 1:10.000 eingeblendet.

Hinweis: Die Geodaten können nur informell und unverbindlich genutzt werden. Rechtswirksam ist allein die vom Regionalrat Arnsberg beschlossene zeichnerische Festlegung (gedruckte Plandarstellung im Maßstab 1:50.000). 

Diese wird von der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der Prüfung der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung (im Verfahren nach § 34 LPlG) zugrunde gelegt. 

Bei den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich zudem ausschließlich um bereichsscharfe Abgrenzungen in dem genannten Maßstabsbereich 1:50.000. Durch die technischen Möglichkeiten, detailliert in die Karte und die Flächen zu zoomen, sind Fehlinterpretationen möglich.

1. Änderung

Stadt / GemeindeMärkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
Inhalt der ÄnderungErgänzung von zeichnerischen und ggf. textlichen Festlegungen zu Solarenergiebereichen
Verfahrensstandin Vorbereitung
Verfahrensschritte und dazugehörige Planungsunterlagen

Unterrichtung
25.10.2025 

Zu den Planunterlagen