Bezirksregierung
Arnsberg

Änderungsverfahren für den Regionalplan

Die Regionalplan-Änderungen erhalten erst nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde ihre Rechtswirksamkeit.

Diese Webkarte stellt den Teilplan "Märkischer Kreis – Kreis Olpe – Kreis Siegen-Wittgenstein" des Regionalplanes Arnsberg und deren Änderungsverfahren dar.

Der Regionalplan wird zwischen den Maßstäben 1:250.000 bis 1:10.000 eingeblendet.

Hinweis: Die Geodaten können nur informell und unverbindlich genutzt werden. Rechtswirksam ist allein die vom Regionalrat Arnsberg beschlossene zeichnerische Festlegung (gedruckte Plandarstellung im Maßstab 1:50.000). 

Diese wird von der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der Prüfung der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung (im Verfahren nach § 34 LPlG) zugrunde gelegt. 

Bei den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich zudem ausschließlich um bereichsscharfe Abgrenzungen in dem genannten Maßstabsbereich 1:50.000. Durch die technischen Möglichkeiten, detailliert in die Karte und die Flächen zu zoomen, sind Fehlinterpretationen möglich.

1. Änderung

Stadt / GemeindeMärkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
Inhalt der ÄnderungErgänzung von zeichnerischen und ggf. textlichen Festlegungen zu Solarenergiebereichen
VerfahrensstandIm Verfahren
Verfahrensschritte und dazugehörige Planungsunterlagen

Unterrichtung
25.10.2025 

Erneute Unterrichtung
24.01.2026

Zu den Planunterlagen

Aufstellungsbeschluss
19.03.2026

Öffentliche Bekanntmachung
04.04.2026

Beteiligungsverfahren
vom 13.04.2026 bis zum 15.05.2026
zu den Planunterlagen