Änderungsverfahren für den Regionalplan
Die Regionalplan-Änderungen erhalten erst nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW durch die Landesplanungsbehörde ihre Rechtswirksamkeit.
Diese Webkarte stellt den Teilplan "Märkischer Kreis – Kreis Olpe – Kreis Siegen-Wittgenstein" des Regionalplanes Arnsberg und deren Änderungsverfahren dar.
Der Regionalplan wird zwischen den Maßstäben 1:250.000 bis 1:10.000 eingeblendet.
Hinweis: Die Geodaten können nur informell und unverbindlich genutzt werden. Rechtswirksam ist allein die vom Regionalrat Arnsberg beschlossene zeichnerische Festlegung (gedruckte Plandarstellung im Maßstab 1:50.000).
Diese wird von der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der Prüfung der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung (im Verfahren nach § 34 LPlG) zugrunde gelegt.
Bei den zeichnerischen Festlegungen handelt es sich zudem ausschließlich um bereichsscharfe Abgrenzungen in dem genannten Maßstabsbereich 1:50.000. Durch die technischen Möglichkeiten, detailliert in die Karte und die Flächen zu zoomen, sind Fehlinterpretationen möglich.
1. Änderung
| Stadt / Gemeinde | Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein |
| Inhalt der Änderung | Ergänzung von zeichnerischen und ggf. textlichen Festlegungen zu Solarenergiebereichen |
| Verfahrensstand | in Vorbereitung |
| Verfahrensschritte und dazugehörige Planungsunterlagen | Unterrichtung |