Bezirksregierung
Arnsberg
Zwei Windräder vor bewölktem, aber blauem Himmel.

Windenergie in der Bauleitplanung

Rechtslage

Seit einer Änderung des Baugesetzbuches im Januar 1997 ist die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich einer Stadt oder Gemeinde generell zulässig, es sei denn, dem Bauvorhaben stehen öffentliche Belange entgegen oder die Erschließung ist nicht gesichert.

Planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit

Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, die Errichtung von Windenergieanlagen planungsrechtlich zu steuern, indem sie  Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan  ausweisen. In diesen Zonen  hat die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich Vorrang vor anderen Nutzungen – im restlichen Stadt- oder Gemeindegebiet sind WEA dann in der Regel nicht zulässig. Voraussetzung ist ein schlüssiges gesamträumliches Konzept der Kommune zur positiven Standortzuweisung für Windenergieanlagen mit dem Ziel, geeignete Standorte auszuweisen und gleichzeitig ungeeignete Standorte auszuschließen. Von dieser Möglichkeit der Steuerung hat der überwiegende Teil der Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg seit Ende der 90er Jahre Gebrauch gemacht.

Aktuelle Entwicklung

In den vergangenen Jahren kam es in Folge einer vom Bundesverwaltungsgericht ausgehenden und vom Oberverwaltungsgericht NRW weiter konkretisierten Rechtsprechungsentwicklung zu erweiterten und zusätzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit von Konzentrationszonenplanungen.

Seitdem überarbeiten viele Kommunen ihre Planungen, um der aktuellen Rechtsprechung sowie weiteren geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Novelle des Windenergie-Erlasses und des Landesentwicklungsplans NRW) mit ihren Konzentrationszonenplanungen zu entsprechen.

Machbarkeitsstudie

Eine Machbarkeitsstudie der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Jahr 2011 zeigt die Potenziale einer Energiewende auf, durch die bis zum Jahr 2020 der Anteil der Erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk auf 30% gesteigert werden kann. Als realistischer Beitrag der installierten Leistung der Windenergie im Regierungsbezirk Arnsberg wird eine Steigerung auf 2.580 MW gegenüber 524 MW in 2010 als möglich angesehen.

Verfahrensstelle Wind

Die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kommunen und die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen haben einen hohen Abstimmungsbedarf bei der landesplanerischen Anpassung und der Genehmigung der kommunalen Windkonzentrationsplanung bei der Bezirksregierung Arnsberg verursacht, so dass zur Optimierung der Verfahrensabläufe eine „Verfahrensstelle Wind“ eingerichtet wurde. Hier wird das Fachwissen zum Thema Windenergie aus den verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung gebündelt und die Städte und Gemeinden haben eine Anlaufstelle, die sie bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Windenergieplanung frühzeitig umfassend und kompetent beraten kann.