Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen
Mit den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen unterstützt das Land öffentliche Kulturveranstaltungen gemeinnütziger Vereine, Initiativen und Organisationen im ländlichen Raum mit 500 Euro.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine öffentliche Kulturveranstaltung oder Veranstaltungsreihe im ländlichen Raum des Landes durchführen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
öffentliche Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsreihen wie Konzerte, Theater, Tanz, Lesungen, Ausstellungen, Festivals oder kulturelle Angebote im Rahmen des lokalen Brauchtums.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung beträgt einmalig pauschal 500 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller im Förderzeitraum.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Antrag wird nach Ende der Veranstaltung gestellt. Ein Antrag, der gestellt wird, bevor die Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe gelaufen und beendet ist, wird abgelehnt.
Der Antrag muss spätestens vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin über das Förderportal Kultur.Web gestellt werden. Bei Bewilligung erfolgt die Auszahlung als einmaliger Festbetrag auf ein deutsches Bankkonto.
Schritt für Schritt:
- Veranstaltung im ländlichen Raum NRW durchführen
- Innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung Antrag online einreichen (inkl. Rechnungen und Belegen)
- Bezirksregierung Arnsberg prüft den Antrag
- Bei Bewilligung: Auszahlung des Kultur-Schecks in Höhe von 500 Euro
Der Förderzeitraum umfasst Veranstaltungen, die zwischen dem 29. Juni 2026 und dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Die späteste Einreichungsfrist für Anträge ist der 28. Januar 2027.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Das Förderprogramm läuft im Zeitraum vom 29. Juni bis 31. Dezember 2026. Ein Antrag auf Förderung kann ausschließlich nach Ende der Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe innerhalb der Laufzeit sowie bis zu 4 Wochen nach Auslaufen des Förderprogramms gestellt werden und wird rückwirkend bewilligt, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte lesen Sie zu Fragen zunächst die FAQs. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier https://www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag#login.
Dem Antrag müssen die Nachweise über die Ausgaben (Quittungen, Rechnungen, Belege etc.) beigefügt werden.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie NRW sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms. Diese finden Sie hier: https://recht.nrw.de/mbnrw/2026-145/