Bezirksregierung
Arnsberg
Die Kulisse eines Gebäudes auf einer Freilichtbühne.

Kulturstärkungsfonds NRW für Amateur-Freilichtbühnen und sonstige Amateurtheatergruppen

Die Amateurtheater leiden sehr unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie. In 2020 und 2021 konnte nur eingeschränkt gespielt werden, oft nur mit einem stark verkleinerten Ensemble vor einer beschränkten Zuschauerzahl. Die Perspektiven für 2022 sind unsicher. Insofern fehlen den Einrichtungen, die meist nur über wenig öffentliche Subventionen verfügen, die Eintrittseinnahmen für die Finanzierung des Spielbetriebes. Zum Teil müssen Kredite aufgenommen werden, um die Ausgaben für die Spielzeit 2022 vorzufinanzieren. Eigenmittel stehen nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Dazu kommen die unsicheren Perspektiven für das Jahr 2022 und es droht ein langfristiger Schaden für diese Einrichtungen, die für die Nachwuchsbildung im Theaterbereich wie für das soziale Miteinander gerade auch im ländlichen Raum sehr wichtig sind. 

Um die durch viel ehrenamtliches Engagement getragenen Amateur-Freilichtbühnen und sonstige Amateurtheatergruppen zu unterstützen, stellt das Land eine einmalige Corona-Förderung in Höhe von 500.000 Euro bereit. Die Mittel aus dem Kulturstärkungspaket der Landesregierung stehen für dieses Jahr zur Verfügung und sollen die Amateurtheater beim Ankauf von Materialien für Bühne und Kostüme unterstützen. 

Abgrenzung zu anderen Unterstützungsprogrammen 

Der Kulturstärkungsfonds NRW will den Kultureinrichtungen dort unterstützen, wo das Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ oder andere Hilfsprogramme nicht greifen. Es versteht sich als Ergänzung zu den Förderprogrammen, die der Bund unter „NEUSTART KULTUR“ veröffentlicht hat. Gleichzeitig ist er abzugrenzen von anderen Landesprogrammen. Die Inanspruchnahmen von anderen Corona-Fördermitteln sowie bereits erfolgte Hilfsmaßnahmen des Landes müssen im Antrag als Einnahmen aufgeführt werden. 

Es darf nicht zur Doppelförderung von Maßnahmen kommen.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Das Land gewährt im Haushaltsjahr 2022 nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für folgende Maßnahmen der Amateurtheater mit und ohne eigene Spielstätten und der Amateur-Freilichtbühnen mit Spielstätten in Nordrhein-Westfalen. 

Die Unterstützung erfolgt beim Ankauf von Materialien für die Produktionen und Vorstellungen in 2022 und die bereits in 2022 erforderliche und umgesetzte Vorbereitung von Produktionen in 2023.

Gefördert werden Vorhaben, die der Ertüchtigung der kulturellen Infrastruktur in folgenden Bereichen dienen:

  • Ankauf von Materialien, die für den Spielbetrieb der geplanten Produktionen erforderlich sind, insbesondere Materialien für Bühnenbau, Ausstattung, Materialien für Kostüme, technische Ausstattung, Hygienemaßnahmen; 
  • Ausgaben, die für die Bewerbung der Produktionen, für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich sind. 
  • Es sind dabei ökologische Aspekte zu berücksichtigen (vgl. Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen).

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Neu- und Erweiterungsbauten, größeren Umbauten und Sanierungen, baulichen Brandschutzmaßnahmen sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen. 
  • Folgekosten wie Wartung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffung und laufend anfallende Gebühren/Kosten, sowie etwaige Schadensersatz- oder versicherungsrechtliche Ansprüche aus den geförderten Ankäufen.

 
Mit Blick auf die beantragte Förderung muss eine Plausibilität erkennbar sein zwischen dem, was beantragt wird und früheren Produktionen (die z.B. durch Zeitungsberichte, Flyer, Dokumentationen belegt werden). Auch mit Blick auf die Anzahl der Mitglieder einer Gruppe sowie die bisherigen Aktivitäten sollte eine nachvollziehbare Verhältnismäßigkeit zu dem, was beantragt wird, zu erkennen sein. Um möglichst viele Antragsteller*innen bedienen zu können gelten folgende Fördergrenzen: 

Gruppen mit 5-10 Personen:
3.000 Euro bis 5.000 Euro

Gruppen mit 11-20 Personen:
bis 8.000 Euro

Gruppen mit mehr als 20 Personen:
bis 15.000 Euro

Diese gestaffelten Beträge beziehen sich ausschließlich auf Anträge der Amateurtheatergruppen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Das Förderprogramm betrifft die Amateur-Freilichtbühnen und Amateurtheater, die seit März 2020 Reserven und Rücklagen für schwere Zeiten aufgebraucht haben. 

Antragsberechtigt

Amateur-Freilichtbühnen und sonstige Amateurtheater, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. 

Kriterien der Antragsberechtigung in diesem Verfahren

Folgende Kriterien gelten für eine Antragsberechtigung dieser Landesförderung. Sie sind alle zu erfüllen:

  • Die Amateur-Freilichtbühnen und Amateurtheater werden ehrenamtlich geführt. 
  • Die Freilichtbühnen verfügen über eine eigene bzw. regelmäßig genutzte Spielstätte und arbeiten mit einem eigenen Amateurensemble. 
  • Für sonstige Amateurtheater und -ensembles ist eine Antragsstellung auch ohne eigene Räume oder Bühnen möglich, denn sie verfügen häufig nicht über eine eigene Spielstätte, sondern nutzen öffentliche oder private Räume. 
  • Zweck der Förderung ist die Unterstützung des Amateur-Freilichttheaters und sonstiger Amateurtheater, sowohl im Erwachsenenbereich wie auch insbesondere die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verwirklichung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung der individuellen Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 
  • Ihr satzungsgemäßer Zweck muss sein, dauerhaft Amateurtheateraufführungen durchzuführen. 
  • Die Projekte sollen im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

Eine Antragstellung ist ab dem 01.04.2022 möglich. Die Antragsfrist endet am 31.07.2022.
Bis zum 30.06.2023 muss der Verwendungsnachweis erbracht werden. 

Die Unterstützung erfolgt als Projektförderung, die über die jeweiligen Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster, Ansprechpartner s.u.) beantragt werden können. 

Von jeder antragsberechtigten Einrichtung kann maximal ein Antrag eingereicht werden, der ein Fördervolumen von 3.000 Euro pro Antrag möglichst nicht unterschreiten soll. Die Förderung setzt einen Eigenanteil von 10 Prozent an der Finanzierung der Maßnahme voraus. 

Amateurtheater wenden sich für eine Beratung an das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. in Dortmund: 

Julian Pfahl
Tel.: 0231 58066193 
Mo: 15-17 Uhr, Mi: 16-18 Uhr, Fr: 12-14 Uhr 

Freilichtbühnen können Einzelheiten zu den Fördermodalitäten bei den Bezirksregierungen erfragen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über die Förderplattform Kultur.Web:

Zur Anmeldung/Registrierung

Nach einmaliger Registrierung sind die Grunddaten für alle folgenden Anträge abrufbar. Der Antrag kann über das Kultur.web ausgefüllt, gespeichert und dann ausgedruckt werden. Anlagen können hochgeladen werden. Eine unterschriebene Fassung ist zeitnah an die zuständige Bezirksregierung zu senden.

Wann ist der Verwendungsnachweis vorzulegen?

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06.2023 bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie im Download bzw. als Anlage zum Zuwendungsbescheid. Daraus ergibt sich, welche Unterlagen konkret vorgelegt werden müssen.