Bezirksregierung Arnsberg schließt Zulassungsverfahren ab
Bislang war für die Wasserprovinz Haus Aden ein Grubenwasseranstieg bis -600 Meter NHN zugelassen. Mit der jetzt erteilten Zulassung kann der Grubenwasserstand entsprechend der vorgesehenen Planung weiter angehoben werden.
Ab einem Grubenwasserstand von -600 Meter NHN ist vorgesehen, bereits einen Teil des anfallenden Grubenwassers zu heben und in die Lippe einzuleiten. Das Grubenwasser wird so verlangsamt ansteigen bis das zugelassene Niveau des Grubenwassersanstiegs erreicht wird. Nach den im Verfahren zugrunde gelegten Prognosen und Berechnungen ist bei Umsetzung dieses Konzepts mit einer Verringerung der zu hebenden Wassermengen sowie mit einer günstigeren Beschaffenheit des Grubenwassers zu rechnen.
Im Zulassungsverfahren wurden die möglichen Auswirkungen des weiteren Grubenwasseranstiegs geprüft. Grundlage hierfür waren unter anderem die von der RAG Aktiengesellschaft eingereichten Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf das Grundwasser und die Tagesoberfläche. Dabei wurden insbesondere mögliche Bodenbewegungen sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit Grubengas betrachtet.
Die Zulassung enthält zudem Vorgaben zur weiteren Überwachung des Grubenwasseranstiegs. Durch entsprechende Monitoring- und Untersuchungsmaßnahmen sollen mögliche von Planungen und Prognosen abweichende Entwicklungen frühzeitig erkannt und bewertet werden.
Die bergrechtliche Zulassung betrifft den Grubenwasseranstieg in der Wasserprovinz Haus Aden. Die Hebung des Grubenwassers und dessen Einleitung in die Lippe werden in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren behandelt.