Bezirksregierung
Arnsberg
20.04.2026
Bochum

Landeserstaufnahmeeinrichtung zieht innerhalb Bochums um

Aus zwei Standorten wird künftig einer: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes Nordrhein-Westfalen zieht innerhalb Bochums um und wird in den Standort der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Rensingstraße einziehen. Durch die Zusammenlegung der Standorte der beiden Landeseinrichtungen gestaltet das Land Nordrhein-Westfalen die Unterbringung von geflüchteten Menschen auch weiterhin verlässlich und zukunftsfähig. 

Der Betrieb beider Landeseinrichtungen für Asylsuchende wird am gemeinsamen Standort an der Rensingstraße voraussichtlich im Frühjahr 2027 aufgenommen. Zuvor sind hier Umbaumaßnahmen erforderlich, aufgrund derer der Betrieb der EAE Bochum vorübergehend eingestellt wird. Bis dahin wird der Betrieb der LEA Bochum am bisherigen Standort am Gersteinring regulär fortgesetzt. 

Das Land und die Stadt Bochum setzen auch nach örtlicher Veränderung der LEA die vertrauensvolle Zusammenarbeit fort.

Asylsuchende, die sich in Nordrhein-Westfalen als asylsuchend melden, kommen zuerst in die LEA Bochum. Dort werden sie registriert. Anschließend werden die Personen, die ihren Asylantrag nach dem Verteilschlüssel des Bundes in Nordrhein-Westfalen stellen dürfen, in eine der sechs EAEen des Landes gebracht, in der sie circa zwei bis vier Wochen verbleiben. Hier werden sie ärztlich untersucht und stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Anschließend werden die Asylsuchenden in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes untergebracht, in der sie die Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag abwarten.