Neues Rathaus für Geseke: Regierungspräsident übergibt Zuwendungsbescheid
Die Mittel stammen aus dem Städtebauförderprogramm von Bund und Land und unterstützen das städtebauliche Gesamtvorhaben im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Regierungspräsident Heinrich Böckelühr informierte sich bei Dr. Remco van der Velden ebenfalls über den aktuellen Stand des Projektes.
Der Bürgermeister betonte die Bedeutung des Stadthausneubaus und die Vergabe als „schlüsselfertiges Gebäude“: „Wir freuen uns sehr, dass durch die Hilfe von Ministerin Ina Scharrenbach und der Bezirksregierung Arnsberg eine ,Kombi-Vergabe‘ aus Planung, Errichtung und Betrieb des Gebäudes möglich war. Die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes zu einem Festpreis in Kombination mit Mitteln der Städtebauförderung ist zutiefst innovativ. Ich bedanke mich beim Land NRW, dass wir diesen Weg gehen konnten. Er spart uns Zeit und Geld.“
„Ich freue mich sehr, heute diesen Förderbescheid nach Geseke bringen zu können. Die Städtebaufördermittel werden hier sinnvoll in den Neubau des Stadthauses investiert“, betont Regierungspräsident Heinrich Böckelühr.
In dem neuen Rathaus werden zukünftig alle derzeit im Stadtgebiet verteilten Abteilungen der Gemeinde an einem Ort zentral zusammengeführt. Das verbessert nicht nur den Service für die Bürgerinnen und Bürger, sondern sorgt auch für mehr Effizienz bei den internen Abläufen. Zudem wird das Gebäude nach den aktuellen Klima- und Energiestandards gebaut, was dazu beiträgt, die Umwelt zu schonen und die Betriebskosten weiter zu senken.
Das Vergabeverfahren war in den letzten Monaten pausiert worden, um archäologische Untersuchungen des Bodendenkmals Stiftimmunität durchführen zu können. Aktuell finden die letzten Arbeiten des beauftragten Archäologieunternehmens statt. Gefunden wurden die erwarteten Überreste von mittelalterlichen Kurienhäusern und ein besonders erhaltenswertes, allerdings räumlich überschaubares Teilstück einer historischen Mauer um den Stiftsbezirk. In diesen Arealen darf kein Tiefbau stattfinden um die Bodendenkmale nicht zu zerstören. Die zu schützenden Bereiche wurde zwischen der Stadt Geseke als untere Denkmalbehörde und der LWL Archäologie für Westfalen abgestimmt, so dass das Vergabeverfahren wieder gestartet werden kann.
Der Zuwendungsbescheid sieht vor, dass die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2028 durchzuführen ist.