Vierter Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach für den Zeitraum nach 2030 nicht mehr erforderlich
Die Zulassung des dritten Rahmenbetriebsplans vom 12.12.2014 hatte die Vorlage eines vierten Rahmenbetriebsplans zum Ende des Jahres 2025 gefordert. Die Vorgaben der Leitentscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung aus dem Jahr 2023 wurden im Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben umgesetzt und Ende 2024 vom Wirtschaftsministerium des Landes genehmigt. Somit ist das restliche Vorhaben bereits umfassend und abschließend beschrieben.
Für einen weiteren Rahmenbetriebsplan besteht insofern kein Raum, da auch die Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029, also vor Ablauf des dritten Rahmenbetriebsplans, endet. Eine räumliche Erweiterung des Tagebauvorhabens über den dritten Rahmenbetriebsplan hinaus erfolgt nicht mehr. Daher hat die Bergbehörde die entsprechenden Regelungen aus der damaligen Zulassung jetzt widerrufen. Bergrechtlich wird der Tagebau Hambach nach Auslaufen des Rahmenbetriebsplans zum Ende des Jahres 2030 auf Grundlage von Hauptbetriebsplänen oder Abschlussbetriebsplänen geführt und wiedernutzbar gemacht.