eID-Karte
Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben seit Januar 2021 die Möglichkeit, eine eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis) zu beantragen. So wird auch diesem Personenkreis die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ermöglicht.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im eID-Karte-Gesetz und in den dazu gehörigen Rechtsverordnungen geregelt.
Wer ist zuständig?
Für die Ausstellung von eID-Karten sind die Personalausweis- und Passbehörden für Deutsche, d.h. die Städte und Gemeinden, zuständig.
Das bedeutet, dass die eID-Karte im Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes zu beantragen ist.
Die Bezirksregierung Arnsberg führt die Aufsicht über die Personalausweis- und Passbehörden der kreisfreien Städte (Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne).
Die Aufsicht über die Personalausweis- und Passbehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt der jeweilige Kreis.
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