Bezirksregierung
Arnsberg

Meldewesen

Wer eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde seiner Stadt bzw. Gemeinde anzumelden. Die Behörden sind auf die Informationen, die sie so erhalten, angewiesen, da sie für viele Verwaltungsvorgänge benötigt werden. Mit dem Meldewesen werden die Bürger*innen entlastet, weil sie aufgrund der bereits vorhandenen Daten weniger Aufwand haben, Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen.

Beispielsweise bilden die Meldedaten in der Regel die Grundlage für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen. Auch als Ausgangspunkt für verschiedene Planungen – wie zum Beispiel zum Abschätzen der benötigten Anzahl von Kita- oder Schulplätzen oder zur Vorbereitung von Wahlen – werden die Daten verwendet. Ein weiteres Beispiel ist die Einwohnerzahl, welche für die Höhe der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune maßgeblich ist; auch diese wird anhand der Meldedaten ermittelt.

Die Meldedaten können sogar in einem genau festgelegten gesetzlichen Umfang von Privatpersonen und Unternehmen genutzt werden.

Rechtsgrundlagen

Das Bundesmeldegesetz und die dazu gehörigen Rechtsverordnungen sowie das Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Rechtsgrundlagen des Meldewesens.

Wer ist zuständig?

Meldebehörden sind die Städte und Gemeinden.
Die Bezirksregierung Arnsberg führt die Aufsicht über die Meldebehörden der kreisfreien Städte (Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne).
Die Aufsicht über die Meldebehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt der jeweilige Kreis.