Personalausweis- und Passwesen
In Deutschland benötigt jede*r Bundesbürger*in einen amtlichen Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises oder eines Passes. Ein Identitätsnachweis ist ebenfalls bei einem Grenzübertritt erforderlich. In der Regel genügt hierfür innerhalb des Schengen-Raums der Personalausweis – außerhalb des Schengen-Raums ist oft ein Pass notwendig.
Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht zudem die Nutzung des Personalausweises in der digitalen Welt.
Der deutsche Personalausweis zählt zu den weltweit fälschungssichersten Ausweisdokumenten.
Rechtsgrundlagen
Das Personalausweisgesetz, das Passgesetz und die dazu gehörigen Rechtsverordnungen sind die Rechtsgrundlagen des Personalausweis- und Passwesens.
Wer ist zuständig?
Personalausweis- und Passbehörden für Deutsche sind die Städte und Gemeinden, d.h. sowohl der Personalausweis als auch der Pass sind im Bürgeramt des jeweiligen Wohnortes zu beantragen.
Die Bezirksregierung Arnsberg führt die Aufsicht über die Personalausweis- und Passbehörden der kreisfreien Städte (Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne).
Die Aufsicht über die Personalausweis- und Passbehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt der jeweilige Kreis.
Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
Mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist es möglich, sich im Internet oder an Automaten und Bürgerterminals sicher und eindeutig auszuweisen. Um Zeit, Kosten und Wege zu sparen, können z. B. Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch erledigt werden.
Wenn man sich im Alltag mit dem Personalausweis z. B. bei der Bank, beim Bürgerbüro oder am Empfang eines Hotels ausweist, gleicht das Gegenüber die Person mit dem Lichtbild im Personalausweis ab. Da man beim Besuch einer Website dem Anbieter nicht persönlich gegenübersteht, erfolgt hier der Identifikationsnachweis über die Online-Ausweisfunktion. So ist der Personalausweis auch für die digitale Welt geeignet.
Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird benötigt:
• Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
• selbstgewählte, sechsstellige PIN
• geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
• Software, z. B. die kostenlose AusweisApp2
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
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