Bezirksregierung
Arnsberg

Allgemeine Zielsetzungen

I.

Die Regionale Kulturpolitik des Landes hat das zentrale Ziel, die historisch gewachsenen Kulturregionen Nordrhein-Westfalens in ihrem Bemühen zu unterstützen, sich im zusammenwachsenden demokratischen Europa zu profilieren und ihre Attraktivität und Identität nach innen und außen zu stärken.

Kommunikation und Kooperation unter den Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in den Regionen ebenso wie zwischen ihnen und dem Land - sollen initiiert oder intensiviert werden. Das Land will mithelfen, durch Bündelung und Vernetzung der vorhandenen Kräfte und Ressourcen in der Region eine quantitative und qualitative Verbesserung, zumindest aber eine Sicherung der kulturellen Aktivitäten und Angebote zu erreichen.

Regionale Kulturpolitik will jedoch mehr als "nur" Kooperationen herstellen. Es geht auch darum, die Kultur im Kontext mit anderen Aufgabenfeldern zu betrachten und sie mit Bereichen wie der Stadtentwicklung, dem Tourismus, der Wirtschaft, dem Sport, dem Denkmalschutz u.a. zu vernetzen, um die kulturellen Möglichkeiten und Fähigkeiten stärker als bisher auch in diese Aufgabenfelder hineinzutragen und um neue Partner zu gewinnen.

Als Kulturregionen sind historisch gewachsene und unterschiedlich ausgeprägte Landschaften des Landes wie das Bergische Land, die REGIO Aachen, der Hellweg, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, die "Rheinschiene", das Ruhrgebiet, das Sauerland und das Gebiet Südwestfalen-Siegerland zu verstehen.

Die Kulturregionen sollen nicht strikt voneinander abgegrenzt werden. Wer sich projektbezogen einer bestimmten Region zugehörig fühlt, soll die Möglichkeit erhalten, an dem jeweiligen Projekt mitzuwirken. Unter inhaltlich-fachlichen Gesichtspunkten können sich für einzelne Projekte abweichende "Regionen" ergeben.

II.

Die Regionale Kulturpolitik fördert mit Vorrang Projekte und Maßnahmen, die der Umsetzung der in diesen Regionen erarbeiteten Konzepte dienen.

Typisch für regionale Kulturarbeit und damit typische Fördergegenstände der Regionalen Kulturpolitik sind folgende Arten von Projekten und Maßnahmen:

  1. Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung der kulturellen Strukturen und der Sicherung der kulturellen Grundversorgung durch Kooperation, Koordination, Vernetzung oder Arbeitsteilung in der Region dienen. Kulturelle Grundversorgung umfaßt dabei die gesamte Spannbreite von Theater, Orchester und Museum, über Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule und freie Szene bis hin zum einzelnen Künstler und der einzelnen Künstlerin. Sicherung der kulturellen Grundversorgung meint in diesem Kontext nicht die Übernahme ausfallender kommunaler Mittel durch das Land, sondern flankierende Maßnahmen, die dazu beitragen, die kulturellen Strukturen in den Regionen zu unterstützen und zu festigen.

  2. Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des regionalen Informationsaustausches und der Vernetzung von Kommunikationssystemen in der Region (z.B. gemeinsame Werbung für die Kultur, Hilfe beim Zugang zu Datennetzen, Aufbau gemeinsamer Datenpools) dienen.

  3. Projekte und Maßnahmen, die der Verbesserung des Zugangs zu Kulturereignissen und zu Kultureinrichtungen (z.B. gemeinsam abgestimmte Eintrittsberechtigungen, abgestimmte Öffnungszeiten) und der Entwicklung eines auf die jeweilige Region bezogenen Kulturmarketings dienen.

  4. Koordinierte und kooperative Kulturangebote (z.B. gemeinsame Absprachen über Programme und Prioritäten, gemeinsame oder aufeinander abgestimmte Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen, in die die gesamte Region oder ein wesentlicher Teil der Region einbezogen sind).

  5. Kulturelle Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Hilfen bei der Initiierung und Durchführung von Kulturformen, Gesprächskreisen, Entwicklung von Vorhaben, die Modellcharakter haben).

  6. Projekte, die neue Wege und Formen der Zusammenarbeit von Kultur und Wirtschaft in der Region aufzeigen.

  7. Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturgut (bewegliche und unbewegliche Kulturgüter) in den Regionen (z.B. (Um-) Nutzung denkmalgeschützter Bauten für kulturelle Zwecke, aber auch Herrichtung von historischen Parks oder Industriedenkmälern für kulturelle Nutzung, etwa als Künstleratelier).

  8. Projekte, die durch die Verbindung von Kultur mit anderen Sach-/Aufgabengebieten wie z.B. der Stadtentwicklung, dem Denkmalschutz, der Wirtschaft, dem Tourismus, dem Sport, der Jugendpflege, der städtischen und regionalen Entwicklungspolitik usw., die die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner verbessern.

  9. Die Entwicklung und Realisierung von "Highlights", die der Region Profil geben (z.B. Bündelung von Qualitäten und Fähigkeiten in einer Region zu einem Großereignis, mit dem sich die Region identifiziert).

  10. Die Neuerrichtung von Kultureinrichtungen und der Aufbau von Kooperationsstrukturen (ausschließlich Anschubfinanzierung, z.B. Übernahme von Personalkosten, wenn sie nur für eine kurze Anlaufzeit erforderlich sind).