
Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie
Die Arbeitsschützer*innen der Bezirksregierung Arnsberg raten Arbeitgeber*innen dringend dazu, die besonderen Schutzmaßnahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzrechtes in den Betrieben umzusetzen und die Einhaltung der Hygieneregeln fortlaufend zu kontrollieren. Die Maßnahmen dienen in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Diese Gesundheit ist aber auch mittelbar eine Basis für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Aus diesen Gründen sollte die Unternehmensleitung ein ureigenes Interesse an der Wirksamkeit der Maßnahmen haben.
Die Bezirksregierung Arnsberg überprüft Arbeitsplätze mit dem Schwerpunkt der Umsetzung der besonderen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen. Die Arbeitsschützer*innen der Bezirksregierung stehen den Arbeitgeber*innen zu Fragen der Umsetzung des Arbeitsschutzrechtes gern zur Verfügung.
Der Katalog erforderlicher Maßnahmen an den Arbeitsplätzen steht auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welcher durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzstandards und Arbeitsschutzregel konkretisiert wird.
Weiterführende Informationen im Internet
- Arbeitsschutzstandard COVID 19 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Der Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
- Regeln, Einschränkungen und Lockerungen (Bundesregierung)
- Verordnungen und Erlasse zur Eindämmung der Corona-Pandemie in NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: