Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind Ärztinnen und Ärzte, die sich gründlich die Hände waschen.

Weiterbildungsstätte für die Hygiene

Staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Hygiene

Die staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten im Regierungsbezirk Arnsberg können Sie dem Downloadbereich entnehmen.

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Weiterbildungsstätte

  • mit einem Hygieneinstitut oder einem Medizinaluntersuchungsamt kooperiert,
  • die Beteiligung eines*einer Fachärzt*in für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie mit Weiterbildung auf dem Gebiet der Umwelthygiene gemeinsam mit einer pädagogisch erfahrenen Hygienefachkraft in der Leitung der Weiterbildung sichergestellt hat,
  • je Lehrgang für die theoretische Weiterbildung mit bis zu 30 Teilnehmer*innen eine Lehrkraft (Hygienefachkraft und abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung zur Unterrichtserteilung) hauptamtlich beschäftigt,
  • über die erforderliche Anzahl von geeigneten Lehrkräften für den Unterricht verfügt,
  • je Lehrgang über mindestens 15 Weiterbildungsplätze unter Anleitung für die praktische Weiterbildung gemäß Unterrichtsplan, unabhängig von den erforderlichen Praktikumsplätzen im Labor verfügt,
  • eine enge Verbindung der theoretischen und praktischen Weiterbildung in einem Unterrichtsplan und in einer Lehrgangsordnung nachweist und
  • über die für die Weiterbildung erforderlichen Räume, eine Handbibliothek und die sonstigen für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsmittel verfügt.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

  • Fachgesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*in für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft)
    und
  • abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung zur Unterrichtserteilung.

Gesetzliche Bestimmungen

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen finden Sie hier