Ruhr bei Meschede / © Bezirksregierung Arnsberg
Oberflächengewässer
Im Bereich Oberflächengewässer ist die Bezirksregierung Arnsberg als obere Wasserbehörde für verschiedene wasserrechtliche Zulassungen und für die Überwachung der Gewässer 1. und 2. Ordnung zuständig.
Zu den einzelnen Genehmigungsarten, die die Bezirksregierung Arnsberg in diesem Bereich erteilt, erhalten Sie im Folgenden nähere Informationen zum Verfahren und den bei Antragstellung voraussichtlich einzureichenden Unterlagen: