Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein Fluss in bebautem Gebiet.

Pakt für Hochwasserschutz Nordrhein-Westfalen

Nach der Flutkatastrophe 2021 hat das Umweltministerium NRW mit den Bezirksregierungen einen 10-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ erarbeitet, um die Wasserwirtschaft klimaresilient aufzustellen und wichtige Schlüsse aus der Analyse des Hochwasserereignisses 2021 zu ziehen. Der Arbeitsplan definiert Aufgaben und Herausforderungen, um Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Hochwasser- und Starkregenereignissen zu schützen.

Mit dem am 9. Februar 2026 unterzeichnetem „Pakt für den Hochwasserschutz“ wurde nun die übergeordnete, landesweite Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Land, den Wasserverbänden und den Kreisen und Kommunen vereinbart.

Ziel ist es, Hochwasserschutzkonzepte für ganze Flusseinzugsgebiete von der Quelle bis zur Mündung gemeinsam voranzutreiben und Prozesse zu beschleunigen. Dabei sollen die Akteure – insbesondere die für den Hochwasserschutz verantwortlichen Städte und Gemeinden sowie Wasserverbände regional aufgeteilt in Einzugsgebiete – an einem Tisch zusammengebracht werden. Denn Hochwasser macht nicht an kommunalen Grenzen halt.

Um die Maßnahmen passgenau auf die Flussgebiete zuschneiden zu können, werden neben dem Landespakt zehn Regionalpakte erarbeitet. Im Regierungsbezirk Arnsberg ist im Spätherbst 2025 der Prozess für den Regionalpakt Emscher-Lippe gestartet. 2026 wird nun der Regionalpakt Sieg Gestalt annehmen.

Regionalpakte im Regierungsbezirk Arnsberg

Abgebildet ist die Übersicht der Regionalpakte im Regierungsbezirk Arnsberg.

Ziele des Hochwasserpaktes

In Flusseinzugsgebieten zusammenarbeiten

  • Regionalpakte für Planung und Umsetzung auf der Ebene von Flusseinzugsgebieten
  • Auf bestehenden (interkommunalen) Konzepten aufbauen
  • Technischen und naturnahen Hochwasserschutz vereinen
  • Synergien mit Prozessen und Daten der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie nutzen
  • Feste Ansprechpersonen und gemeinsame Beschreibung planbarer Zeitabläufe für eine zügige Umsetzung
  • Neue Organisationsstrukturen für die beschleunigte Realisierung von Maßnahmen
  • Rolle der Wasserverbände konkretisieren und dafür Verbandsgesetze anpassen 

Schutzmaßnahmen risikobasiert umsetzen

  • Schutzmaßnahmen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes planen
  • Maßnahmen zur vorrangigen Umsetzung priorisieren
  • Das landesweite Hochwasser-Vorhersagesystem erweitern und ergänzen
  • Aufwand zwischen Ober- und Unterliegern durch partnerschaftliche Übereinkünfte gerecht verteilen 

Planung, Genehmigung und Umsetzung beschleunigen

  • Prozess der Planung und Genehmigung optimieren und dabei die Standards wahren
  • Systematische Blockaden in laufenden Verfahren beseitigen
  • Standards für das Verhältnis zwischen Hochwasserschutz und Naturschutz entwickeln
  • Landesweiter Austausch zu Erfahrungen und Best Practices
  • Unterstützung der Maßnahmenträger durch Bezirksregierung und Untere Wasserbehörden

Flächen aktiv sichern

  • Geeignete Flächen frühzeitig identifizieren und nutzbar machen
  • Enge Kooperation mit Akteuren der Bodenordnung und Flurbereinigung – vor allem aus der Landwirtschaft
  • Multifunktionale Bewirtschaftung von Retentionsflächen
  • Das Vorkaufsrechtes nach § 99a WHG ausüben 

Mit digitalen Werkzeugen planen, prüfen und fördern

  • Landesweite digitale Plattform für Planung, Genehmigung und Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Transparenz durch öffentliches Dashboard
  • Verbessertes Monitoring zu Fortschritt und Wirksamkeit von Maßnahmen

Eigenvorsorge stärken

  • Mitwirkung von Privaten und Unternehmen
  • Informations- und Beratungsangebote zu Eigen- und Objektschutzmaßnahmen

Wir vereinbaren die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen

  • quick win“-Maßnahmen umsetzen
  • no regret“-Maßnahmen schneller realisieren 

Fortschreibung und Monitoring

  • Regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Paktes für den Hochwasserschutz
  • Kontinuierliches Monitoring über die digitale Hochwasser-Plattform des Landes NRW
  • Die Beschleunigungswerkzeuge kontinuierlich überprüfen