Bezirksregierung
Arnsberg

Aufgaben der Bezirksregierung Arnsberg im Umgang mit Hochwasserschutzanlagen

Auf Grundlage des Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) sowie des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Bezirksregierung Arnsberg als obere Wasserbehörde im Regierungsbezirk für die Hochwasserschutzanlagen an Gewässern I. Ordnung Lippe und Ruhr ab Einmündung der Möhne sowie Gewässern II. Ordnung Lenne, Emscher, Sieg und Ruhr vor der Einmündung der Möhne zuständig. Für sonstige Gewässer sind die unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. 

Um einen wirksamen und nachhaltigen Hochwasserschutz sicherzustellen, arbeitet die Bezirksregierung eng mit den Betreibenden der Anlagen, zumeist Kommunen, Wasserverbänden sowie mit den weiteren Beteiligten öffentlicher Belange zusammen. 

Aufgaben der Bezirksregierung im Umgang mit Hochwasserschutzanlagen im Einzelnen (Auswahl): 

  • Genehmigung von Neubauten, Änderung (zum Beispiel Verstärkung) und Sanierung von Hochwasserschutzanlagen
  • Fachliche Beratung zu Planung, Bau und Instandhaltung
  • Begleitung bei Koordination von Pflege- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Deich- beziehungsweise Anlagenschauen, die die Unterhaltung und den Pflegezustand der Hochwasserschutzanlagen prüfen
  • Anordnung von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln (soweit erforderlich und nicht eigenständig vom Betreiber veranlasst)
  • Pflege von Geoinformationssystembasierten Datensätzen des Hochwasserschutzanlagenkatasters, welches als Datengrundlage für die Darstellung und Information zu Hochwasserschutzanlagen im elektronischen Landeswassersystems (ELWAS) dient.

Zum Schutz der Hochwasserschutzanlagen können je nach Vorhaben entweder eine Genehmigung oder eine Befreiung von den Schutzvorschriften von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern I. Ordnung und Gewässer II. Ordnung erforderlich sein. 

Rechtsgrundlagen

  • Genehmigung und Befreiung von den Schutzvorschriften (Verbote nach § 82 Abs. 2 LWG)
  • Planfeststellung oder Plangenehmigung nach § 68 (WHG)

Die Anträge sind bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen. Bitte nehmen Sie bei geplanten Vorhaben frühzeitig Kontakt auf.

Kontakt

Für Fragen zu Vorhaben etc. an Hochwasserschutzanlagen im Regierungsbezirk Arnsberg an Gewässern I. und II. Ordnung stehen Ihnen die Fachabteilungen der Bezirksregierung Arnsberg gerne zur Verfügung unter:

Funktionspostfach: hochwasserschutzanlagen54 [at] bra [dot] nrw [dot] de (hochwasserschutzanlagen54@bra [dot] nrw [dot] de)