Genehmigung und Überwachung von Rohrfernleitungsanlagen
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Rohrfernleitungsanlagen zum Transport von Gasen oder wassergefährdenden Stoffen. Die Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb dieser Leitungen ergeben sich aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Rohrfernleitungsverordnung und den Technischen Regeln für Rohrfernleitungen.