Träger-/Gesellschafter-/Eigentümerwechsel Trägerwechsel von Krankenhäusern muss die Bezirksregierung genehmigen.
Krankenhausplanung, Krankenhausförderung Die Krankenhausversorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen wird durch eine landesweite Krankenhausrahmenplanung des Gesundheitsministeriums NRW sichergestellt.
Besuchskommissionen Alle Einrichtungen, in denen Patient(inn)en nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) untergebracht werden, müssen regelmäßig von einer Besuchskommission besichtigt werden.