Bezirksregierung
Arnsberg

Krankenhausplanung, Krankenhausförderung

Die Krankenhausversorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen wird durch eine landesweite Krankenhausrahmenplanung des Gesundheitsministeriums NRW sichergestellt. Diese Planung wird auf der Grundlage der demografischen und gesundheitlichen Datenerhebungen sowie der Daten der Krankenhäuser regelmäßig fortgeschrieben.

Sollen die Leistungen eines Krankenhauses im Regierungsbezirk erweitert oder neue Fachabteilungen aufgebaut werden, muss die/der Krankenhausträger/in oder die/der Kostenträger/in ein regionales Planungskonzept einleiten. Dazu können sie auch von der Bezirksregierung aufgefordert werden. Das von diesen und den Verbänden der Krankenkassen erarbeitete Konzept wird von der Bezirksregierung geprüft und mit einer Entscheidungsempfehlung an das Ministerium weitergeleitet.

Die Krankenhäuser werden durch das Land NRW gefördert. Über die verschiedenen Fördermittel und -programme geben die Ansprechpartner*innen der Bezirksregierung Auskunft.

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