Allgemeine Kommunalaufsicht Die Bezirksregierung hat die allgemeine Aufsicht über die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk. Hierbei achtet sie darauf, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden hat der*die Landrät*in die unmittelbare Aufsicht, die Bezirksregier...
Beschwerden und Eingaben im Bereich Kommunalaufsicht Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung nimmt die allgemeine Rechtsaufsicht wahr. Sie prüft, ob beanstandete Entscheidungen im Einklang mit den Gesetzen getroffen wurden.
Förderung der Errichtung neuer interkommunaler Kooperationen Mit dem Förderprogramm "IKZ" sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu indentifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.
Interkommunale Zusammenarbeit Die Interkommunale Zusammenarbeit ist eine Kooperation zwischen zwei oder mehreren Kommunen zur Erbringung einer öffentlichen Leistung.
Kommunale Haushalte Die Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde über die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk. Zudem ist sie nach dem Stärkungspaktgesetz für 16 kreisangehörige Kommunen zuständig. Die beschlossenen Haushalte werden der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt.
Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und Kreisen Gemäß den Vorschriften der GO NRW können Kommunen und Kreise im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen Gesellschaften gründen oder sich daran beteiligen. Vor Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung ist ein Anzeigeverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich
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