Zulassung von Energie-, Wärme- und Kohlendioxidleitungen
Nach dem EnWG bedürfen Errichtung, Betrieb und Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr der Planfeststellung. Dies gilt auch für Errichtung, Betrieb und Änderung von Gasversorgungsleitungen und Wasserstoffleitungen mit jeweils einem Durchmesser von mehr als 300 mm.