Bezirksregierung
Arnsberg

Krankenhausaufsicht

Die Krankenhäuser und ihre gemeinschaftlichen Einrichtungen sowie die mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten unterliegen der Rechtsaufsicht (§ 11 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – KHGG NRW). Mit Ihren Anliegen können Sie sich an die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen wenden.