DigitalPakt Schule
Betreff: Fristen im Rahmen der Abwicklung der Förderprojekte im DigitalPakt Schule und der IT-Administration
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung informieren wir Sie heute erneut darüber, dass mit dem 16.05.2024 die fünfjährige Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule NRW sowie der Zusatzvereinbarung zur IT-Administration endet. Wir möchten uns für Ihr großes Engagement und die gute Zusammenarbeit im Rahmen des DigitalPakt Schule bedanken.
Mit Blick auf das bevorstehende Ende des DigitalPakt Schule und der IT-Administration erinnern wir Sie hiermit nochmals an die bestehenden Fristen. Diese können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.
Die Fristen dienen der Sicherstellung der vorgegebenen vollständigen Endabrechnung aller Investitionsmaßnahmen mit dem Bund bis zum 31.12.2025. Diese Endabrechnungsfrist resultiert aus § 11 Abs. 6 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, die zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wurde. Hiervon ist neben der Schlussverwendungsnachweisprüfung auch die Prüfung und Umsetzung möglicher Rückzahlungen an den Bund eingeschlossen. Eine Verlängerung der Fristen ist daher nicht möglich.
Förderprogramm | Antragsfrist | Ende maximale Durchführungszeiträume |
---|---|---|
DigitalPakt Schule | Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. | 31.10.2024 |
IT-Administration | 16.05.2024 | 31.01.2025 |
Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums darüber hinaus ist ausgeschlossen.
Die vorliegende Förderung bezieht sich auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW).
Wer wird gefördert?
- Schulträgerinnen und -träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
- Trägerinnen und Träger von genehmigten Ersatzschulen,
- Trägerinnen und Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen und (Kinder-) Krankenpflegeschulen sowie
- von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.
Was wird gefördert?
- IT-Grundstruktur
- Digitale Arbeitsgeräte
- Schulgebundene mobile Endgeräte
- Regionale Maßnahmen
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Folgendes muss vorliegen:
- Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (für die Säulen 2.1 und 2.4 muss dieses spätestens bei Verwendungsnachweis vorliegen)
- Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.
- Investitionsplanung
- Ein Konzept der Antragsstellenden über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support muss beigebracht werden. (Anlage 1)
- Kämmerererklärung
- Erklärung zur Plausibilisierung der im Antrag gestellten Kosten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Budgetverfahren
Um die Planung sicherzustellen, werden für die Schulträgerinnen und –träger bis zum 31.07.2022 Budgets gebunden. Ab dem 01.08.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nr. 5.4 a RL DigitalPakt NRW. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die jeweiligen Budgets und auch die RL DigitalPakt NRW finden Sie in der Pressemitteilung unter „Downloads“.
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