Aufnahme nach § 14 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes
Das KfI der Bezirksregierung Arnsberg regelt die Aufnahme, Verteilung und Zuweisung bestimmter Gruppen von Zuwanderer*innen, die in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz begründen. Das KfI ist außerdem zuständig für die Auszahlung der Integrationspauschalen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG NRW).