Bezirksregierung
Arnsberg
28.03.2024

2. Teilgenehmigungsbescheid der Evonik Operations GmbH, Witten

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8a Nr. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Genehmigungsbescheid der Firma Evonik Operations GmbH vom 26.03.2024 gemäß §§ 8 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Polyester 1-Anlage durch die Außerbetriebnahme der Produktionsstraße 2 (BE 02), die Umwidmung, Umnutzung und Außerbetriebnahme diverser Apparate, die flexible Verteilung der max. genehmigten Produktionskapazität auf die Produktionsstraßen 3, 4, 5 und 6, die Erweiterung der Zeiten für den LKW-Verkehr u. a. auf den Nachtzeitraum, die Festsetzung von Lärmimmissionsrichtwerten an drei maßgeblichen Immissionsorten, die Umsetzung von sich aus dem Sicherheitskonzept ergebenden Maßnahmen und die Installation eines zusätzlichen Stutzens sowie einer Fasspumpe im Bereich des Diolverteilers der Produktionsstraße 6 am Standort in 58453 Witten, Arthur-Imhausen-Straße 92.

Die für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblätter sind „BVT-Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Polymerherstellung“ von Oktober 2006, „BVT-Schlussfolgerungen für eine einheitliche Abwasser-/Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche“ vom Mai 2016 sowie „BVT-Schlussfolgerungen für einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche“ vom 06.12.2022.