14.12.2021
Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg
Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS CoV-2) sowie der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 in Deutschland.