Bezirksregierung
Arnsberg
13.03.2024
Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg

Durchführung des Arbeitszeitgesetzes

Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) aus Anlass der UEFA EURO 2024 – Fußballeuropameisterschaft der Herren vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024.

Aus Anlass der UEFA EURO 2024 – Fußballeuropameisterschaft der Herren, die vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 unter anderem auch an vier Spielorten in Nordrhein-Westfalen (Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Köln) stattfindet, gelten für Arbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 stehen, befristet für den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 31. Juli 2024 Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ohne gesonderte Bewilligung der Aufsichtsbehörde. 

Die Ausnahmen entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung.