Bezirksregierung
Arnsberg
21.10.2026

Umweltverträglichkeitsprüfung

nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Antrag der RWE Generation SE vom 05.08.2026: Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 9 WHG zur bauzeitlichen Entnahme von Grundwasser in einer Menge von bis zu 70.000 m³/a und zur anschließenden Einleitung des gehobenen Grundwassers in den Munnebach, die Lippe und die Geithe.