Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis
Die Erweiterungsprüfung ergänzt das Abiturzeugnis um die Anerkennung des
- Latinum
- Graecum
- Hebraicum.
Dadurch werden Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch nachgewiesen, die für einige Studiengänge erforderlich sind.
Im Allgemeinen können zu diesen Erweiterungsprüfungen im Regierungsbezirk Arnsberg nur Bewerberinnen bzw. Bewerber (Studierende an den Hochschulen, die diese Berechtigung im Rahmen Ihres Studiums benötigen) zugelassen werden, die entweder im Regierungsbezirk Arnsberg studieren oder ihren Hauptwohnsitz haben.
Der genaue Prüfungsort wird mit der Zulassung zur Prüfung von der oberen Schulaufsichtsbehörde festgelegt. In der Regel erfolgt eine Zulassung zur Prüfung an dem Studienort.
Die Erweiterungsprüfungen werden jährlich als Frühjahrs- und/oder Herbstprüfung angeboten.
Die entsprechenden Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:
Die nächsten Prüfungstermine:
| Latein | Schriftliche Prüfung | Mündliche Prüfung |
|---|---|---|
| Galilei-Gymnasium Hamm | Termin folgt | Termin folgt |
| Münster (Ort wird durch die Bezirksregierung Münster festgelegt) | 04.09.2026 ab 14:00 Uhr | 14.09.2026 – 09.10.2026 |
| Griechisch-koiné (F. Josephus) | Schriftliche Prüfung | Mündliche Prüfung |
|---|---|---|
| Ruhr-Universität Bochum | Freitag, 11.09.2026, von 10:00 bis 13:00 Uhr | Mittwoch, 30.09.2026 |
| Griechisch-klassisch (Platon) | Schriftliche Prüfung | Mündliche Prüfung |
|---|---|---|
| Ruhr-Universität Bochum | Montag, 21.09.2026, von 15:00 bis 18:00 Uhr | --- |
| Neues Gymnasium Bochum | --- | 12.10.2026 –16.10.2026 |
| Hebräisch |
|---|
| Im Regierungsbezirk Arnsberg wird keine Erweiterungsprüfung zum Abitur in Hebräisch durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/pruefungen/erweiterungspruefungen |
Latein:
Die Erweiterungsprüfung Latein (Latinum) wird im Frühjahr am Galilei-Gymnasium Hamm angeboten. Die Herbstprüfung erfolgt zusammen mit der Bezirksregierung Münster am dortigen Prüfungsstandort.
Griechisch:
Im Regierungsbezirk Arnsberg werden zwei Varianten der Erweiterungsprüfungen im Fach Griechisch angeboten. Die Prüfungen unterscheiden sich hinsichtlich der zugrunde liegenden Prüfungstexte. Bitte wählen Sie die für Ihren Studiengang vorgesehene Prüfungsvariante.
Griechisch-koine:
Prüfungsgrundlage: Texte u. a. von Flavius Josephus und den Apostolischen Vätern
Griechisch-klassisch:
Prüfungsgrundlage: Texte u. a. von Platon
Anmeldefristen
Anmeldefrist für die Latein Prüfung ist der 15.01.2026/15.07.2026
Anmeldefrist für die Griechisch-koiné Prüfung ist der 15.01.2026/15.07.2026
Anmeldefrist für die Griechisch-klassisch Prüfung ist der 15.07.2026
Abmeldungen
Abmeldungen von der Erweiterungsprüfung sind bis zum Beginn des schriftlichen Teiles jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.
Diese müssen dazu in Schriftform spätestens am letzten Werktag vor dem jeweiligen Termin der schriftlichen Prüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg oder beim Prüfer eingegangen sein.
Nach Beginn des schriftlichen Teils ist bei einem nicht wahrzunehmenden Prüfungstermin grundsätzlich die Vorlage einer Ärztlichen Bescheinigung (Krankmeldung spätestens vom Prüfungstag) erforderlich.
Wichtig!
Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, dass an der Erweiterungsprüfung im Regierungsbezirk Arnsberg nur folgender Personenkreis teilnehmen kann:
- Schüler*innen im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung (Schule muss in unserem Bezirk liegen.)
- Studenten, die die Hochschulreife bereits erworben haben, jedoch die für den Erwerb der Lehrbefähigung in verschiedenen Fächern als Prüfungsvoraussetzungen geforderten Lateinkenntnisse, Griechischkenntnisse oder Hebräischkenntnisse noch nicht nachgewiesen haben.
An den Prüfungen können auch Studierende teilnehmen, die diese Berechtigung im Rahmen ihres Studiums zu einem anderen Zweck benötigen. Daraus ergibt sich, dass eine Zulassung grundsätzlich nur dann erfolgen kann, wenn eine Einschreibung für das aktuelle Semester – in dem die jeweilige Prüfung stattfindet – vor dem Anmeldeschluss bereits erfolgt ist und die Prüfung erforderlich ist.
Des Weiteren muss der Studienort oder der Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Arnsberg sein (Ausnahmen hiervon sind nicht möglich).
Alle anderen können keine Zulassung zur Erweiterungsprüfung bekommen.