
Kultur und Weiterbildung
Beitrag der kulturellen Bildung zur Persönlichkeitsentwicklung
Kulturelle Bildung spielt eine zentrale Rolle für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie ermöglicht ihnen, Kunst und Kultur frühzeitig kennenzulernen und eigene Zugänge dazu zu finden. Die aktive Auseinandersetzung mit künstlerischer Praxis fördert Offenheit für neue Sichtweisen – sei es durch eigenes kreatives Gestalten oder durch das bewusste Wahrnehmen von Kunst als Zuschauer oder Zuhörer.
Vielfältige Ausdrucks- und Verständigungsmöglichkeiten tragen zudem zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration bei.
Erweiterung der Angebote durch Weiterbildungseinrichtungen
Volkshochschulen sowie nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich mit neu entwickelten Projekten beteiligen. Diese Projekte sollen:
- vorrangig junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren ansprechen,
- sowohl rezeptive (zum Beispiel Wahrnehmung, Reflexion) als auch kreative Fähigkeiten fördern,
- in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kulturinstitutionen umgesetzt werden,
- die Vernetzung der Weiterbildungseinrichtungen mit weiteren Akteuren der kulturellen Bildung (zum Beispiel in Stadt, Gemeinde oder Region) stärken,
- auf die Professionalisierung künstlerischen Engagements im beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich abzielen.
Auch bereits bestehende Projekte können gefördert werden, sofern sie deutlich weiterentwickelt wurden.
Bewerbungsfrist für das Jahr 2025/2026:
19. September 2025
Durchführungszeitraum:
Ab 1. November 2025 bis längstens 31. Oktober 2026.
Bewerbung:
Bitte nutzen Sie für Ihre Interessenbekundungen ausschließlich das entsprechende Formblatt, welches Sie im Downloadbereich finden und senden Sie es an folgende Adresse: kulturelle-bildung [at] mkw [dot] nrw [dot] de (kulturelle-bildung@mkw [dot] nrw [dot] de)
Weitere Voraussetzung:
Einverständnis zur Beteiligung an der begleitenden Evaluation.
Sie erhalten umgehend nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Mitteilung per E-Mail. Die Antragstellung bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist unmittelbar danach möglich. Die Musteranträge finden Sie unter den Downloads.