Förderung von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte
  
                    
                                   
                                                                
                                                          Mit dem Teilhabe und Integrationsgesetz hat sich das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, den veränderten Bedarfen und unterschiedlichen Entwicklungen von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte Rechnung zu tragen. Die Förderung ist über verschiedene Programmbausteine möglich.