
Kirchensachen
Genehmigungen
Aufgrund des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens sowie des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassung der evangelischen Landeskirchen obliegt der Bezirksregierung die formelle Prüfung bestimmter bedeutender rechtsgeschäftlicher Vorgänge von Kirchengemeinden (Veräußerungen von bestimmten Vermögensgegenständen, Darlehnsaufnahmen, Gebührenordnung für Friedhöfe u. ä.) sowie die staatliche Anerkennung bei Umpfarrungen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung der 16 Patronate und 3 Sonderliegenschaften wahrgenommen.
Förderungen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert eine der jüdischen Tradition entsprechende Erhaltung und Pflege der geschlossenen jüdischen Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung der jüdischen Friedhöfe erfolgt in Form einer Pflegepauschale von 1,05 €/m² (Stand: Juli 2010). Empfänger der Zuschüsse sind zum einen Städte und Gemeinden sowie jüdische Kultusgemeinden. Neben der Pflegepauschale werden auf Antrag auch Zuschüsse für die Beseitigung von Vandalismusschäden und die Erneuerung von Sicherheitsanlagen gewährt.
Des weiteren können Zuwendungen für den Neubau von Synagogen bzw. deren Instandsetzung gewährt werden.
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