Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines Theaters in einem schiefergedeckten Gebäude, teilweise mit einer Fachwerkfassade und der Beschriftung: "Heimhof-Theater".

Kommunale Theater

Die Förderziele bestehen

  • in der Sicherung der kulturellen Grundstruktur,
  • in der kulturpolitischen Schwerpunktförderung, zum Beispiel Kinder- und Jugendtheater sowie
  • in der gezielten Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Kommunale Theater oder Theater in kommunaler Trägerschaft,
  • Kommunale Jugend- und Kindertheater.

Was wird gefördert?

  • Betriebskostenzuschüsse,
  • Förderung landespolitisch bedeutsamer Einzelmaßnahmen,
  • Überörtliche Zusammenarbeit kommunaler Theater.

Wieviel Förderung gibt es?

Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Was sind die Kriterien? Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Antragsteller*innen haben einen Eigenanteil von 20 Prozent zu erbringen. Die Finanzierung des Eigenanteils muss gewährleistet sein.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Vorzulegen ist

  • der Antrag auf Zuwendung für öffentliche Antragsteller*innen,
  • eine Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie
  • ein Kosten- und Finanzierungsplan.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

ganzjährig

Wo kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Antragstellung erfolgt bei der

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48 „Kunst und Kultur“
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg

Ab sofort können Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden:

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung.