
Musikschuloffensive
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Öffentliche Musikschulen
Was wird gefördert?
Im Rahmen einer pauschalen Festbetragsfinanzierung wird die Personalausstattung öffentlicher Musikschulen mit sozialversicherungspflichtigen Lehrkräften über einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag gefördert.
Wie viel Förderung gibt es?
Grundlage der Fördermittel ist ein jeweils gültiger Verteilungsplan. Je nach Größe der Musikschule gemessen an der Anzahl der JWS ergibt sich der pauschalierte Zuwendungsbetrag für 12 Monate bezogen auf die unterschiedlichen TVöD-Stellen und dem jeweiligen Stundenumfang.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Basis ist die Einhaltung der Leitlinien des Musikschul-Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Die öffentlichen Musikschulen haben im Jahr 2021 ein Angebot zur Musikschuloffensive mit einem Vertragsentwurf erhalten. Wenn die Förderung in Anspruch genommen werden soll ergänzen Sie bitte den Vertragsentwurf an den markierten Stellen und senden ihn unterschrieben in doppelter Ausfertigung an die Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 48.07.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Fördervertrag mit Laufzeit ab 2024 kann bis spätestens zum 20. September 2024 eingereicht werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Vertragsentwurf muss unterschrieben in doppelter Ausfertigung an die Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 48.07 gesandt werden.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: