Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind mehrere Euro-Geldscheine und ein Taschenrechner. In der Mitte des Bildes steht "Fördermittel".

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind

  • Sowohl institutionell geförderte Einrichtungen als auch Akteurinnen und Akteure der freien Szene, unabhängig von der Rechtsform,
  • Kinobetreiberinnen und -betreiber

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte in den folgenden drei Förderschwerpunkten: 

  • Allgemeine Projektförderung Film
  • Filmbildung und Kino
  • Substanzerhalt Film 

Einzelheiten zu den jeweiligen Programmen finden Sie unter „Downloads“.

Wie viel Förderung gibt es?

Abhängig von der Fördersparte und vom Einzelfall kann die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen maximal 90 Prozent der Kosten betragen.

Einzelheiten finden Sie in der jährlichen Ausschreibung unter „Downloads“.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Einzelheiten zu den Kriterien finden Sie unter „Downloads“. 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Antrag wird bei der Bezirksregierung gestellt. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum dem für Kultur zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dort in der Regel Fachjurys vorgelegt, die im Auswahlverfahren entweder selber entscheiden oder Empfehlungen an das Ministerium aussprechen. Entsprechend den Voten der Jurys werden die Förderverfahren anschließend von den Bezirksregierungen durchgeführt.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag auf Förderung für 2027 ist bis zum 15. September 2026 zu stellen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist fristgerecht in elektronischer Form über das Fördernehmercockpit einzureichen: Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung, der allgemeinen Kulturförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen sowie der jeweiligen spezifischen Förderrichtlinien des entsprechenden Förderprogramms.