Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, um diversitätssensible Strategien und Maßnahmen zu entwickeln und im Alltag umzusetzen. So sollen dauerhafte Veränderungen in Strukturen der Einrichtungen erreicht werden: beim Publikum, beim Personal, im Programm, bei externen Partnerschaften und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Ein gemeinsamer Antrag von zwei oder mehr Einrichtungen (z.B. im ländlichen Raum) ist möglich. Dabei muss eine Einrichtung die Trägerschaft für das Vorhaben übernehmen.
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die bei der Entwicklung oder Erweiterung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen.
Dazu gehören:
- Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement),
- Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/ Entwicklung des Leitbilds, Strategieentwicklung, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
- Netzwerkveranstaltungen,
- Fortbildungen/ Workshops,
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Publikum, Personal, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für das künstlerische Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.
Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Anfallende Reiskosten sind erstattungsfähig nach dem Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (LRKG NRW).
Wie viel Förderung gibt es?
Im Rahmen des Förderprogramms können insgesamt bis zum 100.000 Euro Fördermittel pro Einrichtungen (50.000 Euro pro Jahr) beantragt werden. Eine wiederholte Förderung ist möglich: Einrichtungen, die in der Vergangenheit bereits im Rahmen der Förderprogramme „Publikum.Personal.Programm“ oder „Neue Normalität“ eine Förderung erhalten haben, können bei einer erneuten Antragstellung bis zu 30.000 Euro pro Jahr beantragen.
Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mind. 10% zu erbringen, der vollständig durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20%.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Für eine Förderung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Diversitätsmanagement:
Es ist notwendig, eine Person für das Diversitätsmanagement zu benennen oder einzustellen, die den Prozess mit einer angemessenen Wochenstundenanzahl begleitet und koordiniert. Sie bildet die Schnittstelle zwischen Programmbüro und Einrichtung und unterstützt die Leitung sowie die Mitarbeitenden konzeptionell und organisatorisch bei der Umsetzung der beantragten Programmziele. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt bei der Einrichtungsleitung und der gesamten Institution. - Rolle der Leitungsebene:
Die Haltung und Unterstützung durch die Leitungsebene müssen in einem schriftlichen Motivationsschreiben dargestellt werden. Für die Leitungsebene werden im Rahmen der Förderung 3-4 Veranstaltungen (inkl. Auftakt- und Abschlussveranstaltung) angeboten. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen sowie an den individuellen Beratungsangeboten ist verpflichtend. - Teilnahme an Beratungs-, Austausch- und Transferformaten:
Die Person für Diversitätsmanagement verpflichtet sich bei einer Förderung, an Veranstaltungen und Beratungsangeboten des Programmbüros teilzunehmen. Diese dienen dem kollegialen Austausch und der Weitergabe von bewährten Praktiken. Der Umfang beträgt etwa ½ Tag pro Monat (zum Auftakt und zum Ende des Programms etwas mehr).
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Der Antrag wird bei der Bezirksregierung Arnsberg über das KulturWeb gestellt. Dem Antrag muss ein Projektdatenblatt beigefügt werden, welches im Downloadbereich verfügbar ist. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und den dortigen Fachjurys vorgelegt. Diese entscheiden im Auswahlverfahren entweder selbst oder sprechen Empfehlungen an das Ministerium aus. Entsprechend den Voten der Jurys führen die Bezirksregierungen anschließend die Förderverfahren durch.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Anträge für Projektvorhaben können bis zum 11.09.2026 online gestellt werden.
Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2028
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage der VV/VVG zu § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der „Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“. Entsprechend der „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ vom 25. Oktober 2023 (MBl. NRW. S. 1522) in der jeweils geltenden Fassung kann bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden und auf der Einnahmeseite des Finanzierungsplans als Eigenanteil anerkannt werden.