Bezirksregierung
Arnsberg
18.07.2018
Förderung für den Breitbandausbau

6. Förderaufruf des Bundesförderprogramms des Breitbandausbaus startet am 1. August

Die Herausforderungen, die sich im Rahmen des Breitbandausbaus ergeben, sind so vielfältig wie die Städte und Regionen, in denen der Ausbau vorangetrieben werden soll.

Die Herausforderungen, die sich im Rahmen des Breitbandausbaus ergeben, sind so vielfältig wie die Städte und Regionen, in denen der Ausbau vorangetrieben werden soll.

Bundes- und Landesregierung haben sich daher zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen. Entsprechend wird der Ausbau in den Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, mit Förderung fortgeführt.

Das Bundesbreitbandförderprogramm wurde dazu am 03. Juli 2018 novelliert und im Verfahren wesentlich vereinfacht. Dies ist der erste wichtige Baustein zur Erreichung der Gigabit-Ziele. Damit sollen alle noch verbliebenen weißen Flecken unmittelbar an das Gigabitnetz angeschlossen.

Mit der neuen Förderrichtlinie werden Rahmenbedingungen für den Gigabitausbau geschaffen. Mit dem Beginn des 6. Förderaufrufes am 01. August 2018 haben die Kommunen die Möglichkeit, Anträge zu stellen und die Projekte auf den Weg zu bringen.

Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen insbesondere die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen.

Die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der "Geschäftsstelle Gigabit.NRW" der Bezirksregierung Arnsberg und die für die Thematik verantwortlichen Koordinatoren und Koordinatorinnen beraten Sie über die Förderangebote.