Bezirksregierung
Arnsberg
26.04.2019
B236

Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwerte

Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 10. April 2019 das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz für das Verfahren eines Ausbaus der B236 in Schwerte durch.
 

Die Bezirksregierung Arnsberg führt auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 10. April 2019 das Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz für das Verfahren eines Ausbaus der B236 in Schwerte durch.

Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau der gesamten Ortsdurchfahrt Schwerte von der Kreuzung B236 (Bethunestraße) / L673 (Ostenstr. / Schützenstr.) bis zur Kreuzung Am Eckey (K20) / Talweg südlich der Autobahn 1 und gilt neben der in Ost-West-Richtung verlaufenden L673 als wichtigste Verkehrsachse für Schwerte, die als Bundesstraße B236 auch der Aufnahme überregionaler Verkehre dient

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Schwerte beinhaltet die abschnittsweise Fahrstreifenerweiterung der durchgehenden Fahrbahn und der Knotenpunktbereiche zur Erhöhung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs, sowie die Errichtung von Radwegen. Des Weiteren wird im Bereich des Knotenpunktes B236 / L648 (Karl-Gerharts-Str.) die bestehende Eisenbahnüberführung („Rechteckbrücke“) zugunsten erweiterter Fahrstreifen erneuert.

Der Antragsteller Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt damit durch den Ausbau der B236 die Aufwertung der Verkehrssituation (u. a. durch Verbesserung des Verkehrsflusses) und die Attraktivitätserhöhung für den nichtmotorisierten Verkehr (u. a. durch Anlage getrennter Geh- und Radwege sowie Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger/innen) sowie einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner/innen.

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 6. Mai bis einschließlich 5. Juni 2019 bei der Stadt Schwerte zur allgemeinen Ansicht ausliegen. Dies wird durch ortsübliche Bekanntgabe am 29. April 2019 (Amtsblatt) vorher bekannt gemacht.

Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis einschließlich 19. Juni 2019) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei der Stadt Schwerte Einwendungen zu dem Vorhaben erheben.

Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.