Bezirksregierung
Arnsberg
23.06.2020
Regierungsbezirk Arnsberg

Bilanz der Corona-Soforthilfe NRW

Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus NRW, die von der Corona-Krise betroffen sind, haben seit dem 27. März Anträge für eine finanzielle Unterstützung von Land und Bund stellen können. Nach dem Ende der Antragsfrist am 31. Mai 2020 zieht die Bezirksregierung Arnsberg nun Bilanz.

Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen aus NRW, die von der Corona-Krise betroffen sind, haben seit dem 27. März Anträge für eine finanzielle Unterstützung von Land und Bund stellen können. Nach dem Ende der Antragsfrist am 31. Mai 2020 zieht die Bezirksregierung Arnsberg nun Bilanz.

Genehmigt werden konnten für den Regierungsbezirk Arnsberg genau 74.291 Anträge in einem Gesamtvolumen von 784,417 Millionen Euro. Effektiv sind damit 94,7 Prozent der gestellten Anträge genehmigt worden.

Aufgegliedert nach Unternehmensgröße entfallen 84,5 Prozent der Anträge im Regierungsbezirk Arnsberg auf Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden, 9,2 Prozent auf Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden und 6,3 Prozent auf Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden.

Regierungspräsident Hans-Josef Vogel: „Die NRW-Soforthilfe ist das bisher größte Wirtschaftsprogramm in Nordrhein-Westfalen. Es sollte den in der ersten Pandemiephase in Not geratenen Soloselbstständigen, Klein- und Kleinstunternehmen helfen. Das Programm ist auch tatsächlich in den Kleinunternehmen angekommen, d. h. über 84 Prozent in Unternehmen bis zu fünf Mitarbeitenden. Und es ist angekommen in jedem kleinen und großen Ort auch unseres Regierungsbezirks, wie die Auswertung zeigt. Die kleinen wirtschaftlichen Einheiten sind – und auch das zeigt die Auswertung – von gleicher auch gesellschaftlicher Bedeutung für die Flächenregionen und Ballungszentren. Mein Dank gilt den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in unserem Regierungsbezirk für die starke Unterstützung bei der Umsetzung des Programms.“

Die überwiegende Zahl der Antragsgenehmigungen für die Corona-Soforthilfe wurde in den Wirtschaftsbereichen „sonstige Dienstleistungen“ und „freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ genehmigt. Im Hochsauerlandkreis gab es auch eine hohe Anzahl von Antragsgenehmigungen im Gastgewerbe.

Die meisten Antragsgenehmigungen unter den Kreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk Arnsberg entfallen mit 13.467 auf die kreisfreie Stadt Dortmund. Dahinter folgt Bochum mit 8.525.

Wird die Anzahl der genehmigten Anträge pro 1.000 Einwohner*innen betrachtet, hat Winterberg den mit Abstand höchsten Wert im Regierungsbezirk Arnsberg, nämlich 37,5 genehmigte Anträge pro 1.000 Einwohner*innen. An zweiter und dritter Stelle folgen Möhnesee (28) und Halver mit einem Wert von 26.

NRW-weit gehört Winterberg zu den zehn Kommunen mit den meisten genehmigten Anträgen pro 1.000 Einwohner*innen. Es liegt an dritter Stelle – hinter Düsseldorf und Gangelt und vor Köln auf Platz vier.

Hinweise für die Redaktionen

Eine detaillierte Auswertung der Corona-Soforthilfe für NRW und schwerpunktmäßig für den Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie in der angefügten pdf-Datei.

Einen Vergleich der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es ab der Seite 16. Es schließt sich ab Seite 23 eine Einzelbetrachtung dieser Kreise und kreisfreien Städte an. Daten zu den kreisangehörigen Gemeinden im Regierungsbezirk Arnsberg, auch nach Wirtschaftsbereichen aufgegliedert, folgen ab Seite 41.

Weil noch Prüfungen laufen und Rückzahlungen der Soforthilfe erfolgen, kann sich die Anzahl der Antragsgenehmigungen, ebenso wie die Auszahlungssumme, noch leicht verändern.