Bezirksregierung
Arnsberg
18.08.2022
Regionale Kulturpolitik NRW: Förderaufruf 2023

Digitale Infoveranstaltung am 1. September

Die Regionale Kulturpolitik ist ein Förderprogramm zur Stärkung der Kultur in den Kulturregionen Nordrhein-Westfalens und damit auch in den Kulturregionen des Regierungsbezirkes Arnsberg: Hellweg, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. 

Das Förderprogramm unterstützt zum einen die Strukturentwicklung in den Regionen, zum anderen regt es innovative Projektentwicklungen an. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros.
Eine Förderung kann bis zum 30. September für das Folgejahr beim zuständigen Koordinierungsbüro der jeweiligen Kulturregion online beantragt werden. D.h. die Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen können sich in den nächsten sechs Wochen für ihre Projekte um die Fördermittel bewerben.
Dabei ist vor Antragstellung mindestens eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Erstmalig wird für Interessierte am 1. September vorab eine digitale Informationsveranstaltung durch die Bezirksregierung Arnsberg in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie den zuständigen regionalen Kulturbüros angeboten. Die Veranstaltung findet online statt, startet um 09:00 Uhr und informiert über alle wesentlichen Voraussetzungen und Abläufe des Förderprogramms. Eine Anmeldung ist direkt über die zuständigen regionalen Kulturbüros möglich.

Das Förderprogramm bietet aufgrund des regionalen Bezugsrahmens eine gute Größe für interkommunale Diskurse und Entwicklungen.
Es unterstützt die Profilierung der Region und schärft das regionale Bewusstsein. Die Regionale Kulturpolitik setzt auf Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Akteur*innen in der Region. Durch diese Vernetzung entsteht ein besonderer Mehrwert, neue Impulse werden gesetzt, die Partizipation von Kultureinrichtungen jeglicher Größe wird ermöglicht, neue Partner und Themen werden einbezogen. Dabei wird Kultur auch mit ihren Schnittstellen zu anderen Politik- und Aufgabenbereichen wie z. B. Stadtentwicklung und Tourismus wahrgenommen.
Die wichtigsten Förderkriterien der Regionalen Kulturpolitik sind Kooperation und Vernetzung. Sie machen den Kern des Förderprogramms aus und rechtfertigen eine Landesförderung. Voraussetzung für eine Förderung ist daher die gleichberechtigte Beteiligung von mindestens drei Partnern an der inhaltlichen Projektentwicklung. Weitere Partner sind wünschenswert - auch zur Bereitstellung von Ressourcen.
Zwei der Partner sollen mindestens aus verschiedenen Kommunen kommen. Alle Partner bringen sich entweder finanziell oder organisatorisch in das Projekt ein. Alle Partner beteiligten sich an den Marketingmaßnahmen bzw. der Öffentlichkeitsarbeit.

Ab dem kommenden Förderjahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen ergänzend zur RKP-Förderung Mittel für barrierefreie Maßnahmen zur Verfügung. Abweichend von dem RKP-Fördersatz können diese Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro in voller Höhe finanziert werden. Im Falle einer Förderentscheidung werden diese Mittel ergänzend zu den RKP-Projektmitteln bewilligt.

https://regionaleskulturprogrammnrw.de/rkp-projektfoerderung/