Bezirksregierung
Arnsberg
07.03.2018
A445 Hamm - Werl

Flurbereinigung eingeleitet

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Beschluss vom 27.02.2018 das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Hamm-Werl A 445 eingeleitet. Für den geplanten Neubau der Bundesautobahn A 445 von Hamm nach Werl sowie für den Neubau der K 18n - Weiterbau des Hanseringes Werl bis zur B 63 – soll das in großem Umfang benötigte Land bereitgestellt werden.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Beschluss vom 27.02.2018 das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Hamm-Werl A 445 eingeleitet. Für den geplanten Neubau der Bundesautobahn A 445 von Hamm nach Werl sowie für den Neubau der K 18n - Weiterbau des Hanseringes Werl bis zur B 63 – soll das in großem Umfang benötigte Land bereitgestellt werden.

Gleichzeitig sollen die durch die beiden Unternehmen verursachten Nachteile für die allgemeine Landeskultur vermieden oder zumindest abgemildert werden. Der Einleitungsbeschluss wird derzeit in den beiden Flurbereinigungsgemeinden Werl und Hamm, sowie den angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme vor Ort ausgelegt. Der Einleitungsbeschluss nebst Gebietskarte und weiterführende Informationen sind auch im Internet einsehbar.

Das Verfahrensgebiet erstreckt sich auf stattlichen 2.860 Hektar Fläche im Bereich zwischen dem jetzigen Autobahnende der A 445 bei Werl-Hilbeck und der Anschlussstelle zur A 2 in Hamm. Insgesamt gibt es über 800 Flurbereinigungsteilnehmer. Ziel des Verfahrens ist es, den Landverlust, der durch die Straßenbaumaßnahmen entsteht, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und die zahlreichen

An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Durchtrennungen von Straßen und Wegen durch eine Neuordnung der Grundstücke möglichst zu vermeiden. Die Unternehmensflurbereinigung ist aus den vorgenannten Gründen gegenüber einer Enteignung Einzelner das mildere, verhältnismäßigere Mittel.

Der Startschuss ist gemacht, nun können weitere wichtige Schritte folgen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft muss gebildet werden. Danach kann eine Flurbereinigungskasse eingerichtet und mit der Wertermittlung der Flächen begonnen werden.