Bezirksregierung
Arnsberg
10.06.2020
Planfeststellungsverfahren A 43

Fortsetzung des Verfahrens

Die A 43 wird zwischen dem Autobahnkreuz Bochum (A43 / A 40) bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Riemke sechsstreifig ausgebaut. Für den Teilabschnitt von der Anschlussstelle Bochum-Gerthe bis zur Anschlussstelle Bochum-Riemke werden die Arbeiten für den Planfeststellungsbeschluss jetzt fortgesetzt.

Die A 43 wird zwischen dem Autobahnkreuz Bochum (A43 / A 40) bis einschließlich der Anschlussstelle Bochum-Riemke sechsstreifig ausgebaut. Für den Teilabschnitt von der Anschlussstelle Bochum-Gerthe bis zur Anschlussstelle Bochum-Riemke werden die Arbeiten für den Planfeststellungsbeschluss jetzt fortgesetzt.

Das Verfahren wurde im März 2016 von der Bezirksregierung Arnsberg eingeleitet. Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte vom 04.04.2016 bis zum 03.05.2016. Die Einwendungsfrist endete am 17.05.2016.

Im Rahmen der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger, sowie durch die Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans, in den auch der Ausbau der A 40 in die höchste Dringlichkeitsstufe aufgenommen wurde, ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen. So fällt das komplette Autobahnkreuz A40/ A43 aus diesem Planfeststellungsbereich. Der neue Bereich reicht nun von der Anschlussstelle Gerthe bis zur Anschlussstelle Riemke.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den daraus entstandenen Einschränkungen war lange Zeit ungewiss, wann und wie die Auslage der überarbeiteten Planunterlagen stattfinden kann. Die Rathäuser waren und sind für die Öffentlichkeit nur eingeschränkt zugänglich.

Dennoch kann die Auslage der Planunterlagen nun in der Zeit vom 15.06.2020 bis zum 14.07.2020 einschließlich unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften stattfinden. Jedoch wird verstärkt auf die Möglichkeit verwiesen, die Unterlagen über die Homepages der Städte oder der Bezirksregierung zu begutachten.

Während des Auslagezeitraums werden die Unterlagen auch digital zur Verfügung gestellt. Dies wird durch ortsübliche Bekanntgabe vorher bekannt gemacht.

Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Arnsberg, bei der Stadt Bochum oder bei der Stadt Herne Einwendungen erheben. Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Anschließend erstellt die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.

Die geänderten Planunterlagen - Deckblatt I - (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 15.06.2020 bis 14.07.2020 (einschließlich) in den Städten Bochum und Herne zur allgemeinen Einsichtnahme wie folgt aus:

Technisches Rathaus der Stadt Bochum, Foyer
Hans-Böckler-Str. 19
44777 Bochum

Die Dienststunden sind zurzeit:
Montags, Dienstags und Freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie
Donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Im Foyer des Technischen Rathauses ist zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus die Möglichkeit der Einhaltung von Abstandsregeln gegeben sowie eine ausreichende Belüftung gewährleistet. Nach Möglichkeit werden Einmal-Handschuhe bereitge-halten. Die Zugänglichkeit des Foyers ist während der o.g. Öffnungszeiten trotz allgemeiner Schließung der städtischen Dienstgebäude für sonstige Besuche möglich.

Technischen Rathaus der Stadt Herne
Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Langekampstraße 36
44652 Herne
Zi.-Nr. B.423

Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 0 23 23 16-2474 (Frau Krück) oder per E-Mail an clarissa [dot] krueck [at] herne [dot] de (clarissa [dot] krueck@herne [dot] de) bzw., tiefbauamt [at] herne [dot] de (tiefbauamt@herne [dot] de) in den Zeiten

Montags bis Mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
Donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie
Freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

möglich.

Außerdem wird verstärkt auf die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme der Planunterlagen im Internet hingewiesen, um jede Form eines nicht unbedingt notwendigen direkten Kontaktes zu vermeiden.

Sollte es dennoch unumgänglich sein, die ausgelegten Planunterlagen vor Ort einzusehen, wird gebeten, die Hygienevorschriften zu beachten und zu befolgen.

Die Planunterlagen und alle das Verfahren betreffende entscheidungserheblichen Unterlagen werden auch jeweils auf der Homepage der o. g. Kommunen und der Bezirksregierung Arnsberg einsehbar sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass verfahrensrechtlich allein die Auslegung bei den Städten Bochum und Herne maßgeblich ist (§ 27 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).