Bezirksregierung
Arnsberg
Bild einer Filmrolle
13.08.2020
Bildende Kunst, Medienkunst und kultureller Film

Land fördert auch 2021 Projekte kommunaler Museen

Für kommunale Museen stehen auch 2021 Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In begrenztem Umfang werden zudem Vorhaben von Kunstvereinen und Projektträgerinnen und -trägern in der Medien- und Filmkunst unterstützt.

Für kommunale Museen stehen auch 2021 Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In begrenztem Umfang werden zudem Vorhaben von Kunstvereinen und Projektträgerinnen und -trägern in der Medien- und Filmkunst unterstützt.

Die Mittel kommen aus dem Etat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Der maximale Förderbetrag pro Antrag liegt in der Regel bei 50.000 Euro. Die Bezirksregierung Arnsberg berät Antragstellende aus dem Regierungsbezirk zu Förderrichtlinien und weiteren Details. Anträge können bis zum 10. November 2020 gestellt werden.

Fördervoraussetzung für Museen ist, dass sie die ICOM-Standards (International Council of Museums) erfüllen. Insbesondere werden Museen gefördert, die die Kunst bzw. Kunstschaffenden in NRW repräsentieren, auf (internationale) Kooperationen setzen, für den künstlerischen Dialog bedeutsam sind und spezielles Profil entwickeln. Projekte von anderen Trägerinnen und -trägern, z.B. Kunstvereinen, sollten innovativ sein, die kulturelle Bildung fördern und dem Dialog zwischen Kulturen und Generationen dienen.