Bezirksregierung
Arnsberg
10.11.2022

Moderationsverfahren 4. Gesamtschule Siegen

Die Stadt Siegen plant die Errichtung einer vierten Gesamtschule. Im Rahmen eines solchen Vorhabens sind Schulträger gemäß Schulgesetz NRW u. a. dazu verpflichtet, benachbarte Schulträger, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können, rechtzeitig anzuhören.

Macht ein benachbarter Schulträger eine Verletzung eigener Rechte geltend und hält der andere Schulträger an seinen Planungen fest, kann jeder beteiligte Schulträger ein Moderationsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde beantragen.
In diesem Fall haben die benachbarten Schulträger Wilnsdorf und Kreuztal sowie Freudenberg und Netphen Bedenken zu den Planungen einer weiteren Siegener Gesamtschule angemeldet. Die Gemeinde Wilnsdorf hatte in diesem Zusammenhang um Moderationsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg gebeten. 
Das Moderationsgespräch unter Beteiligung der Städte Siegen und Kreuztal sowie der Gemeinde Wilnsdorf hat am 8. November stattgefunden.

Die Gemeinde Wilnsdorf und die Stadt Kreuztal haben dabei ihre Bedenken vorgetragen, dass ihre Realschulen mit einem großen Zustrom von Schülerinnen und Schülern aus Siegen, die nicht die neue Gesamtschule besuchen möchten, überfordert sein könnten, weil dafür nicht genügend entsprechende Schulplätze zur Verfügung stehen.
Die Bezirksregierung hat für evtl. steigende Anmeldezahlen an den Realschulen in Wilsndorf und Kreuztal ihre Unterstützung zugesagt und konnte damit diese Bedenken weitgehend ausräumen.

Bei allen Beteiligten bestand zudem Konsens darüber, dass sich die geäußerten Bedenken nicht gegen die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Siegen richten.
Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der beantragten Gesamtschule wird fortgeführt. Die schriftlich vorgetragenen Bedenken der Kommunen Freudenberg und Netphen werden im Rahmen dieser Prüfung berücksichtigt.