Bezirksregierung
Arnsberg
Eine bewaldete Hügellandschaft mit vielen Windrädern.
11.04.2023
Erneuerbare Energien

„Regional-Initiative Wind“ im Regierungsbezirk Arnsberg gestartet

Den Startschuss für die „Regional-Initiative Wind“ gaben jetzt die sechs Landräte, die Landrätin sowie die fünf Oberbürgermeister aus dem Regierungsbezirk Arnsberg gemeinsam mit Regierungspräsident Heinrich Böckelühr. Oberstes Ziel der gemeinsamen „Regional-Initiative Wind“ ist die unmittelbare Verfahrensbeschleunigung und die Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen durch die einzelnen Immissionsschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

In der von den Oberbürgermeistern, den Landräten und der Landrätin sowie dem Regierungspräsidenten unterschriebenen Erklärung sind Eckpunkte der Zusammenarbeit bei der beabsichtigten Beschleunigung des Windenergieausbaus festgeschrieben: So haben die Bezirksregierung, die Kreise und die kreisfreien Städte ein regelmäßiges Austauschformat vereinbart, um konkrete Einzelfälle, aber auch allgemeine Frage- und Problemstellungen im Genehmigungsverfahren zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Erste Treffen sollen noch im April stattfinden.

Durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Beratung über alle Ebenen sollen zudem Hindernisse erkannt und im – auch landesweiten – Austausch mit den Verantwortlichen in den übrigen Regionen des Landes beseitigt werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, regulatorische Verbesserungsmöglichkeiten oder Verbesserungen für die Umsetzung herauszuarbeiten. Außerdem wird ein aktives Verfahrensmanagement für zügige Genehmigungsverfahren eingerichtet. 

Die Bezirksregierung berät dabei die Kreise und kreisfreien Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen und unterstützt die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

In einem ersten Schritt hat die Bezirksregierung Arnsberg bereits ein Gutachten unter dem Titel „Klima schützen und Energiesicherheit schaffen“ durch Prof. Dr. Thorsten Attendorn (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW) erstellen lassen und dieses bereits allen Städten, Gemeinden und Kreisen im Regierungsbezirk zur Verfügung gestellt. Das Gutachten befasst sich vor dem Hintergrund des Klimawandels mit der fortschreitenden rechtlichen Entwicklung und den sich daraus ergebenden rechtlichen Handlungsspielräumen für Genehmigungs- und Planungsbehörden in den Handlungsfeldern Windenergie, aber auch Freiflächen-Photovoltaik und Wasserkraft.

Hintergrund

Die Landesregierung möchte den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen deutlich beschleunigen und setzt dazu eine engere Zusammenarbeit zwischen Bezirksregierungen, den Kommunen und dem Land um. Die kommunalen Spitzenverbände und die fünf Bezirksregierungen haben dazu Ende Februar 2023 in Düsseldorf mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) eine Absichtserklärung („Letter of Intent)“ zur „Regional-Initiative Wind“ unterzeichnet.